Mit dieser Maßnahme soll verhindert werden, dass Unternehmen besonders niedrige Angebote für öffentliche Aufträge abgeben und diese zu Lasten der Beschäftigten finanzieren. Dies sei nach Darstellung der NGG gängige Praxis und führe zu "Hungerlöhnen" und "Lohndumping". Mit dem NRW-Tariftreuegesetz könne dieser Form der Wettbewerbsverzerrung ein Riegel vorgeschoben werden.

Ernst Busch, der Geschäftsführer der NGG Köln, appellierte daher an die Landtagsabgeordneten aller Parteien in Köln, dem Gesetzentwurf der Landesregierung, der Anfang Dezember im Landtag verabschiedet werden soll, zuzustimmen. Das Tariftreue- und Vergabegesetz NRW schreibt, so die NGG, den Mindestlohn auch für Subunternehmen und Leiharbeit vor.

[bb]