Köln | Der Streit um den Ausbau des Godorfer Hafen geht in eine neue Runde. Das Bundesverwaltungsgericht in Leipzig hat die Revision zum Urteil des Oberverwaltungsgerichtes Münster (OVG) zum Hafenausbau in Godorf zugelassen. Das Bundesverwaltungsgericht folgt damit einer Beschwerde der Häfen- und Güterverkehr Köln AG (HGK) gegen die Nichtzulassung der Revision durch das OVG. Dieses hatte mit seinem Urteil auch den Hafenausbau gestoppt. Das neue Revisionsverfahren kann jetzt ein weiteres Jahr dauern.

Hierzu erklärt Andreas Feld, Direktkandidat zur Landtagswahl NRW der FDP im Wahlkreis Stadtbezirk Rodenkirchen, Altstadt Süd und Neustadt Süd: „Durch die Zulassung der Revision ist wieder offen, welche genauen Planungsvorgaben zum Hafenausbau in dem weiteren juristischen Verfahren gemacht werden. Wir fordern deshalb ein Moratorium für die derzeit laufenden Planungsverfahren zum unwirtschaftlichen Ausbau des Godorfer Hafens. Es ist eine unverantwortliche Verschwendung knapper öffentlicher Haushaltmittel, wenn jetzt Planungen ins Blaue fortgesetzt werden, ohne ein endgültiges Urteil abzuwarten. Besonders ein städtisches Unternehmen wie die HGK muss vernünftig wirtschaften. Es ist nicht zu vermitteln, dass die HGK das Geld der Kölner Bürger für aktuelle Planungen ausgibt, deren rechtliche Grundlagen sie gleichzeitig juristisch bekämpft.“

Im Zusammenhang mit dem geplanten Hafenausbau Godorf erarbeitet die Stadt Köln auch auf Forderung der FDP ein regionales Logistikkonzept, in dessen Rahmen auch ein Logistikforum eingerichtet wird. Die konstituierende Sitzung des Logistikforums findet am 05. Juli 2012 statt. Die FDP Fraktion im Rat der Stadt Köln wird Andreas Feld als Vertreter in das Logistikforum entsenden.

Autor: ag