„Die Einwohnerbefragung hat den Ratsbeschluss zum Ausbau bestätigt. Daraus sowie aus den Gerichtsurteilen ist indirekt ein Auftrag an die HGK abzuleiten, ein weiteres Verfahren auf den Weg zu bringen“, erläuterte Prof. Dr. Harald Hofmann von der Fachhochschule für öffentliche Verwaltung. Der Verwaltungsrechtler referierte am vergangenen Mittwoch bei der "Hafensprechstunde" auf Einladung der HGK. „Alle Beteiligten sollten sich darauf einstellen, die notwendigen Verfahren ein zweites Mal zu erleben“, meinte er zur Situation nach der gerichtlichen Aufhebung der 2006 erteilten Planfeststellung. Ob gegen dieses Urteil Revision zulässig sei, werde zurzeit geprüft. Vorsorglich habe die HGK deshalb bereits im Frühjahr bei der Stadt Köln die Aufstellung eines Bebauungsplanes beantragt. Darüber könnte der Stadtrat noch im Herbst 2011 entscheiden. Zudem habe die HGK erste Gespräche angestoßen, um die nötigen Schritte für ein paralleles Planfeststellungsverfahren zu bestimmen. Bestandteil jedes dieser Verfahren sei eine Beteiligung der Öffentlichkeit. HGK-Vorstandssprecher Horst Leonhardt kündigte zudem an, das Unternehmen habe sich vorgenommen, „die Kommunikation weiter zu verstärken und sachbezogene Einwände aufnehmen, um im Dialog mit der Bürgerschaft Verbesserungen zu erreichen.“ Er rief alle Interessierten dazu auf, sich mit Themenvorschlägen nd Ideen für zukünftige Gesprächsrunden an die HGK-Pressestelle zu wenden.

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