In Köln besteht an vielen Stellen die Möglichkeit zu grillen. Dafür stehen in einigen Stadtteilen speziell eingerichtete Grillplätze zur Verfügung. Die im März 2003 in Kraft getretene Grünflächenverordnung erlaubt darüber hinaus auch das Grillen auf geeigneten öffentlichen Grünflächen. Voraussetzung ist aber, dass weder Mensch noch Umwelt gefährdet oder beeinträchtigt werden. Bei Missachtung der Regeln können Verwarn- und Bußgelder ausgesprochen werden.

Das Grillen auf öffentlichen Grünflächen:

Einweg-Grills sind nicht erlaubt, da sie den Rasen beschädigen. Erlaubt sind nur handelsübliche Grills.
Offene Feuer sind grundsätzlich verboten.
Zu Bäumen und Wohngegenden sollten mindestens 100 Meter Abstand gehalten werden, um Rauchbelästigungen und Brandgefahren zu vermeiden.
Entsorgen Sie bitte sämtliche Abfälle und die Grillasche. In öffentliche Mülleimer dürfen jedoch weder Glut noch organische Abfälle wie Knochen und Essensreste geschmissen werden.

Hier ist das Grillen verboten:
im Botanischen und Forstbotanischen Garten,
•    im Rheinpark und Rheingarten,
•    im Stadtgarten,
•    in den Vogelschauen und Wildparks,
•    auf ausgewiesenen Spielwiesen,
•    auf Hundefreilaufflächen,
•    auf Zieranlagen,
•    auf baumbestandenen Parkflächen und
•    im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und zu Wohngrundstücken.

Speziell eingerichtete Grillplätze im Stadtgebiet
Rodenkirchen (Bezirk 2)
Auf den Vorflutflächen des Rheins in Höhe des Campingplatzes Berger bei Strom km 681,5.
Ausstattung: Grillstelle mit Sitzplätzen, ohne Unterstellplatz. Toiletten sind nicht vorhanden.
Sonstiges: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Lindenthal (Bezirk 3)

Stadtwald, Fort VI (auch Fort "Deckstein" genannt).
Ausstattung: Feuerstelle, Sitzplätze, Tische. Toiletten sind nicht vorhanden.
Sonstiges: Anmeldung ist erforderlich beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung Telefon: 0221 / 221-26824

Chorweiler (Bezirk 6)
Am Fühlinger See befinden sich insgesamt vier Grillplätze.
Ausstattung: Je Grillplatz drei Feuerstellen inklusive Sitzgelegenheiten. Unterstellmöglichkeiten sind zum Teil in der Nähe.
Sonstiges: Das Grillen mit handelsüblichen Grillgeräten ist überall am See gestattet. Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Grünzug zwischen Chorweiler und Blumenberg hinter der Öko-Siedlung.
Sonstiges: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Porz (Bezirk 7)

Porz-Zündorf, auf der südlichen Groov (Verlängerung der Ankergasse zum Rhein).
Ausstattung: Die Grillanlage verfügt über Sitzplätze und einen Unterstellpilz. Toiletten sind nicht vorhanden.
Sonstiges: Eine Anmeldung ist nicht erforderlich.

Poll, Poller Damm

Ausstattung: Hütte mit Grill, Bänken und Tischen. Toilettenbenutzung (kostenpflichtig) ist über die St. Hubertus-Schützenbruderschaft Köln-Poll möglich.
Sonstiges: Anmeldung ist erforderlich beim Amt für öffentliche Ordnung, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzung Telefon: 0221 / 221-26824

Mülheim (Bezirk 9)
Rheinpark im Jugendpark
Ausstattung: Offene Grillstelle mit Sitzmauer, in unmittelbarer Nähe befinden sich keine Unterstellmöglichkeiten.
Sonstiges: Ein Grill ist mitzubringen, kann aber auch beim Jugendpark e.V. für 5,10 Euro geliehen werden. Terminabsprache mit dem Jugendpark e.V. unter Telefon: 0221 / 811198.

[cs; Quelle: Stadt Köln; Fotos: Report-k.de; dido-ob, balzer matthia/ www.pixelio.de]