Je nach Wetterlage wird im Laufe eines Jahres in Deutschland 70 bis 90 Millionen Mal der Grill angefacht. Dabei kommt es immer öfter zu Streit und Ärger mit den Nachbarn. Der Deutsche Mieterbund (DMB) hat die wichtigsten Urteile und Grundsätze zusammengefasst:

Grillen ist in den Sommermonaten üblich und muss von Nachbarn geduldet werden. Ein Verbot kommt nur in Betracht, wenn es zu wesentlichen Beeinträchtigungen durch Rauch, Ruß oder Wärme kommt.

Wird im Garten eines Mehrfamilienhauses eine Grillparty gefeiert und dringt der beim Grillen entstehende Qualm in konzentrierter Weise in die Wohnräume eines Nachbarn, muss er dies regelmäßig nicht hinnehmen, eine Ordnungswidrigkeit liegt vor und kann mit einer Geldbuße geahndet werden.

Letztlich kommt es darauf an, ob und inwieweit Nachbarn durch Qualm gestört werden oder nicht. Nach Auffassung des Bayerischen Obersten Landesgerichts, darf am äußersten Ende des Gartens, 25 m vom Haus entfernt, im Einzelfall gegrillt werden.

Aber auch bei der Frage, wie oft im Jahr bzw. im Monat eigentlich gegrillt werden darf, sind sich die Richter uneinig. Zwei Mal im Monat zwischen 17 und 22 Uhr im hinteren Teil des Gartens meint das LG Aachen. Vier Mal im Jahr, bis 24 Uhr entschied dagegen das OLG Oldenburg. Als Kompromiss schlägt das AG Bonn vor, zwischen April und September höchstens ein Mal im Monat zu grillen, wobei die Nachbarn vorher informiert werden sollten.

Insbesondere wer auf dem Balkon oder auf der Terrasse, also in unmittelbarer Nähe seiner Nachbarn den Grill anwerfen will, sollte seine Nachbarn vorher informieren. Hier ist darauf zu achten, dass nicht Rauch und dichte Qualmwolken in die Nachbarwohnungen geraten. Das bedeutet auch, wie es z.B. das LG Stuttgart empfiehlt, dass wenn möglich mit Elektrogrill und Aluschalen statt Holzkohlegrill gearbeitet werden muss.

Wichtig:
Ist im Mietvertrag ausdrücklich vereinbart, dass auf dem Balkon eines Mehrfamilienhauses nicht gegrillt werden darf, ist dieses Verbot wirksam. Mieter müssen sich daran halten, dürfen nach Darstellung des Deutschen Mieterbundes nicht grillen LG Essen.

[cs; Quelle: Deutscher Mieterbund e.V.; Foto: Multipla/ www.pixelio.de]