Das Symbolbild zeigt gegrilltes Essen.

Köln | Die Sonne scheint, die Vögel zwitschern und es ist warm – der Sommer ist da und lockt die Menschen nach draußen. Sie stürmen die Kölner Grünflächen, werfen Fleisch oder Halloumi auf den Rost, trinken Kölsch und genießen die warmen Temperaturen.  Aber darf in Köln überall gegrillt werden? Gibt es für das Grillen Regeln, die beachtet werden müssen? Die Redaktion von report-k hat einen Überblick zusammengestellt.

Grillen auf dem Balkon, auf der Terrasse, im Hof oder Garten

Mieter dürfen auf ihrem Balkon oder der Terrasse grundsätzlich grillen. Nachbarn müssen das akzeptieren. Um Streit mit Nachbar:innen zu vermeiden, ist es sinnvoll diese im Vorfeld über das anstehende Grillen zu informieren. Manchmal gibt es allerdings in Mietverträgen ein festgeschriebenes Grillverbot. Wer sich nicht daran hält, riskiert eine Abmahnung oder Kündigung.

Wenn Grillen auf dem Balkon oder der Terrasse erlaubt ist, muss Rücksicht auf die anderen Bewohner:innen im Haus genommen werden. So sollte die Rauch- und Geruchsbildung auf ein Minimum beschränkt werden. Hier gibt es gesetzliche Regelungen, wie etwa das Bundesimmissionsschutzgesetz und die landesrechtlichen Immissionsvorschriften, die zu beachten sind. Beim Grillen mit Holzkohle kann starker Rauch und Ruß bilden, daher greifen diese Gesetze zum Schutz der Nachbar:innen sowie der Umwelt. Wer dagegen verstößt, begeht eine Ordnungswidrigkeit und riskiert ein Bußgeld. Zudem gilt es die Nachtruhe zu beachten.

Gleiches gilt für Hausbesitzer:innen mit Garten oder Hof: Ihnen kann das Grillen nicht via Mietvertrag verboten werden, aber auch hier gilt: Beim Grillen muss auf die Nachbarschaft Rücksicht genommen werden.

Grillen im Wald

In Wäldern darf es grundsätzlich kein offenes Feuer geben, daher ist hier Grillen verboten. Wer frei grillen will, muss für ein Lagerfeuer mindestens 100 Meter Abstand zum Wald haben. Nur an einzelnen Orten im Wald – etwa an besonderen Rastplätzen, Wanderhütten oder eingerichteten Grillplätzen darf gegrillt werden. Um diese zu benutzen, muss der Eigentümer gefragt werden und eine Genehmigung vom Forstamt wird benötigt.

Grillen in Parks

Wer keinen Balkon oder keine Terrasse hat, weicht zum Grillen gerne in Parks aus. Allerdings darf nicht einfach überall gegrillt werden – sondern nun dort wo die Erlaubnis explizit sichtbar ist – etwa durch ein Hinweisschild. In Köln gibt es mehrere Grillplätze, die genutzt werden können. In Naturschutzgebieten darf generell nicht über offenem Feuer gebraten werden.

Auf diesen Grillplätzen in Köln darf gegrillt werden

Die „handelsüblichen Grillgeräte“ – also das Dreibein oder eine andere Art transportabler Grill – reichen bei größeren Gruppen oftmals nicht aus, um größere Gruppen abzuspeisen. Wer dafür keine ganze Batterie Dreibeine aufstellen möchte, kann auf einen der Grillplätze ausweichen.

Im linksrheinischen Köln gibt es einen Grillplatz in Rodenkirchen und einen in Lindenthal. Rechtsrheinisch haben die Kölner:innen in Porz und Poll die Möglichkeit, ausgiebig zu grillen. Eine Anmeldung ist in der Regel nicht vonnöten.

Linksrheinische Grillplätze in Köln

Der Grillplatz in Rodenkirchen liegt direkt am Rhein und befindet sich auf Höhe des Campingplatzes bei Rheinkilometer 681,5. Einen Unterstand gibt es hier nicht, dafür aber fest installierte Sitzplätze. Ganz anders der Grillplatz in Lindenthal: Auf dem Äußeren Grüngürtel liegt der Grillplatz beim ehemaligen Fort VI. Hier gibt es nicht nur Sitzmöglichkeiten, sondern auch Tische und einen Unterstand.

Rechtsrheinische Grillplätze in Köln

Der frei nutzbare Grillplatz in Köln Porz-Zündorf auf der Verlängerung der Ankergasse zum Rhein besitzt neben Sitzplätzen auch eine Überdachung in Form eines Unterstellpilzes.

Der Grillplatz in Köln Poll hingegen ist (fast) voll ausgestattet: Es gibt Tische und Bänke und Toiletten. Gegen eine Gebühr dürfen die Grillplatznutzer die Toiletten der benachbarten St. Hubertus-Schützenbruderschaft benutzen. Wichtig hier: Den eigenen Grill nicht vergessen – denn der ist nicht vorhanden.

Wo ist Grillen in Köln verboten?

Auf Naturschutzflächen und in Wäldern ist das Grillen in Köln verboten. An folgenden Stellen könnt ihr euch dafür nicht zusammenfinden:

  • im Botanischen, Forstbotanischen Garten und Finkens Garten,
  • im Rheinpark und Rheingarten,
  • im Stadtgarten,
  • in den Vogelschauen und Wildparks, Tierpark Lindenthal,
  • auf ausgewiesenen Spielwiesen,
  • auf Hundefreilaufflächen,
  • in Zieranlagen,
  • auf öffentlichen Spiel- und Bolzplätzen,
  • auf baumbestandenen Parkflächen,
  • im Abstand bis zu 100 Metern zum Waldrand und zu Wohngrundstücken und unterhalb von sowie in einem Abstand von weniger als zwei Metern zu Baumkronen,
  • im Wald ist Grillen grundsätzlich verboten (Landesforstgesetz)

Das ist nicht erlaubt

In den freigegebenen Grünflächen oder an extra ausgewiesenen Grillplätzen ist längst nicht alles erlaubt. „Die Grünflächenordnung schreibt zur Sicherheit einen Mindestabstand von 100 Metern zu Anwohnern, Bäumen und Sträuchern vor. Aber wir messen das jetzt nicht mit dem Maßband, zumal das auf vielen Flächen ja gar nicht möglich ist“, so die Auskunft des Ordnungsamtes. Besonders bei Trockenheit kontrolliert das Ordnungsamt die Grillfans, um die Gefahr größerer Brände zu bannen.

Die Nutzung von Einweg-Grills ist ebenfalls verboten, da sie die Grasnarbe verbrennen. Eine Alternative sind etwa Dreibeine – sie sind wiederverwendbar und gibt es im Handel bereits für 10 Euro.

Was gilt es sonst noch zu beachten?

Die Grillstelle muss immer beaufsichtigt und später restlos abgelöscht werden. Zudem dürfen andere Personen durch Rauch, Geruch, Lärm oder Flugasche belästigt werden. Wer im Park grillt, sollte außerdem seinen Müll wieder mitnehmen. Diese zurückgelassenen Müllberge können aufgrund der noch enthaltenen Glut in Flammen aufgehen. Deshalb ist es wichtig den Müll, den man angeschleppt hat, wieder mitzunehmen und die Grillreste richtig zu entsorgen.

Bußgelder für Grillsünder

Wer dabei erwischt wird, den Müll zu vergessen, Einweg-Grills zu nutzen oder seine Mitmenschen einzuräuchern, muss mit einem Bußgeld bis 250 Euro rechnen. Wenn die Grillkohle einen Brand verursacht, wird es noch teurer – bis zu 500 Euro Bußgeld sind dann möglich.

Allgemeine Tipps für ein sicheres Grillen vom Deutschen Feuerwehrverband:

  • Grill kippsicher und windgeschützt aufstellen.
  • Niemals flüssige Brandbeschleuniger wie Spiritus oder Benzin verwenden – weder zum Anzünden noch zum Nachschütten – Explosionsgefahr!
  • Feste, geprüfte Grillanzünder aus dem Fachhandel verwenden.
  • Grill stets beaufsichtigen.
  • Kinder nicht in die Nähe des Grills lassen – Sicherheitsabstand von 2 bis 3 Metern!
  • Grill nicht von Kindern bedienen oder anzünden lassen.
  • Kübel mit Sand, Feuerlöscher oder Löschdecke zum Löschen des Grillfeuers bereithalten.
  • Brennendes Fett niemals mit Wasser, sondern durch Abdecken löschen.
  • Nach dem Grillen das Grillgerät weiter beaufsichtigen, bis die Glut vollständig auskühlt ist.
  • Nicht in geschlossenen Räumen grillen und den Grill niemals zum Auskühlen ins Haus stellen – Vergiftungsgefahr!
  • Bei Verbrennungen gilt: Kühlen Sie Brandwunden kleineren Ausmaßes maximal zehn Minuten lang mit Wasser (kein Eis, kein eiskaltes Wasser). Rufen Sie bei größeren Verletzungen sofort Hilfe über den Notruf 112!

rs