Berlin | Die Große Koalition hat sich darauf geeinigt, die Ende Juni auslaufenden Erleichterungen für Mieter, Verbraucher und Darlehensnehmer im Zuge der Coronakrise bis Ende September zu verlängern. Das berichtet das „Redaktionsnetzwerk Deutschland“ unter Berufung auf Kreise der Bundesregierung. Im März hatten Bundesrat und Bundestag ein ganzes Bündel an rechtlichen Ausnahmeregelungen auf den Weg gebracht, um die sozialen Auswirkungen der Krise abzumildern.

Seit dem 1. April gelten bei regelmäßigen Zahlungen für Grundbedürfnisse Erleichterungen. So sind Mieter vor Kündigungen geschützt, falls sie aufgrund der Krise in Zahlungsrückstand geraten. Sie müssen allerdings glaubhaft machen, dass ihre Mietschulden als Auswirkungen der Pandemie entstanden sind und diese später nachzahlen.

Bei Energie-, Wasser- oder Telefonrechnungen sowie Verbraucherdarlehen gelten ähnliche Regelungen. Eigentlich wären diese Erleichterungen Ende Juni ausgelaufen, das im Frühjahr beschlossene Gesetz räumt Bundesjustizministerin Christine Lambrecht (SPD) aber die Möglichkeit ein, die Ausnahmen per Verordnung zu verlängern. Von dieser Möglichkeit will die Ministerin nach Informationen des RND nun Gebrauch machen.

„Die geplante Entscheidung der Bundesregierung, die Verordnung zur Stundung von Dauerschuldverhältnissen zu verlängern, begrüße ich ausdrücklich“, sagte der stellvertretende Vorsitzende der SPD-Bundestagsfraktion, Dirk Wiese, dem RND. „Während der Gesetzgeber notwendige Maßnahmen ergreift, um die Konjunktur zu stützen und die Wirtschaft anzukurbeln, ist es ein richtiges Signal an die Mieterinnen und Mieter, im privaten Bereich aber auch insbesondere an die Gewerbetreibenden, die unter der Situation der letzten Monate gelitten haben“, so Wiese weiter. „Die vielen Betroffenen werden nun noch drei weitere Monate davor geschützt, dass sie wegen pandemiebedingten Zahlungsverzugs ihre Wohnung oder Gewerberäume nicht verlieren.“

Autor: dts