Düsseldorf | Mit dem Gründerpreis unterstützt das Wirtschaftsministerium und die NRW.Bank Jungunternehmer, die sich zwischen 2012 und 2015 in NRW gegründet haben. In diesem Jahr werden Preisgelder in Höhe von 60.000 Euro, unter den ersten drei, vergeben. Die Bewerbungsphase für den Gründerpreis NRW 2017 hat begonnen.

Auch Unternehmensnachfolgen, Gründungen aus der Arbeitslosigkeit oder von Berufsrückkehrern seien ausdrücklich zur Teilnahme aufgerufen, egal ob Voll- oder Nebenerwerbsgründungen, so das Ministerium für Wirtschaft, Energie, Industrie, Mittelstand und Handwerk. Voraussetzung sei, dass die Unternehmen nicht mehr als 250 Beschäftigte haben und höchstens 50 Millionen Euro im Jahr umsetzen. Einsendeschluss ist der 15. September 2017.

Die Preisgelder in Höhe von 60.000 Euro stiftet erneut die NRW.Bank (1. Platz: 30.000 Euro, 2. Platz: 20.000 Euro, 3. Platz: 10.000 Euro). Die Sieger ermittelt eine Fachjury. Ausschlaggebend für die Bewertung sei der wirtschaftliche Erfolg und die Kreativität der Geschäftsidee. Daneben berücksichtige die Jury auch die Unternehmensphilosophie, etwa Ansätze zur Familienfreundlichkeit, zum Klimaschutz und zum gesellschaftlichen Engagement.

Der Gründerpreis NRW wird am 22. November 2017 in Düsseldorf verliehen.

Autor: ib