Ein Plakat in Köln erinnert an das Tragegebot von Mund-Nase-Bedeckung in Köln in der Hochphase der Pandemie.

Berlin | dts | Die Grünen im Bundestag streben beim Corona-Schutz eine bundesgesetzliche Übergangsregelung nach dem Auslaufen der epidemischen Lage von nationaler Tragweite an. „Eine unveränderte Feststellung der epidemischen Lange von nationaler Tragweite ist die falsche Antwort. Um der neuen Situation und der Zahl der Geimpften Rechnung zu tragen, schlagen wir stattdessen eine rechtssichere Übergangsregelung vor, die die befristete Fortführung bestimmter Maßnahmen ermöglicht“, sagte die Grünen-Rechtspolitikerin Manuela Rottmann der „Welt“.

Zwar sei die Lage derzeit anders als im vergangenen Herbst, „weil wir dem Virus durch die Impfungen nicht mehr schutzlos ausgeliefert sind“, sagte Rottmann. Aber: „Die Situation ist nach wie vor ernst, denn die Infektionszahlen steigen deutlich.“ Die Grünen-Fraktion sei „im Gespräch“ zu der Frage, wie eine Übergangsregelung aussehen könne.

Eine bundeseinheitliche Regelung befürwortet auch Unionsfraktionsvize Stephan Stracke (CSU). „Um dem Risiko eines zu dynamischen Infektionsgeschehens in diesem Herbst und Winter wirksam begegnen zu können, braucht es auch weiterhin die derzeit geltenden Basisschutzmaßnahmen“, sagte Stracke der „Welt“. Würde aber jedes Bundesland nun eigene Gesetze beschließen, hätte dies den „Nachteil eines Flickenteppichs an Regelungen“.

Dies gelte es zu vermeiden: „Vorzugswürdig ist es daher, durch Rechtsänderung unabhängig von der epidemischen Lage die Anwendbarkeit des Paragrafen 28a Infektionsschutzgesetz insgesamt oder zumindest der AHA-Regeln und der 3G-Regel, optional der 2G-Regel, möglich zu machen.“ Zu sorgen hätte dafür SPD, Grüne und FDP, forderte Stracke: „Dies muss die Ampel nun zwingend zeitnah gesetzlich auf den Weg bringen, wenn sie die Feststellung der epidemischen Lage nicht erneut verlängern will.“