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Köln | Zwei grundlegende Änderungen hat das NRW-Schulministerium beschlossen: Ab 1. März entfällt für die Grundschulen in NRW die Testpflicht für vollständig immunisierte Personen. Wer nicht immunisiert ist, der muss sich in Zunkunft zuhause mit einem Antigen-Schnelltest selbst testen auch die Kinder. Für die Familien dürfte hier ein erheblicher Mehraufwand entstehen. Für die weiterführenden Schulen ändert sich nichts.

Ab dem 28. Februar 2022 wird die Testpflicht an allen Grundschulen, die für immunisierte Personen (also geimpfte oder genesene Personen, dazu zählen Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und weitere an Schule Beschäftigte), die aufgrund der Omikron-Welle zum Jahresbeginn eingeführt wurde, wieder aufgehoben. Getestet werden müssen künftig wie in anderen Lebensbereichen auch lediglich diejenigen, die über keinen vollständigen Impfschutz verfügen bzw. nicht genesen sind. Dennoch können auch immunisierte Personen weiterhin freiwillig an den Schultestungen teilnehmen, sofern sie dies wünschen.

An allen Schulen in NRW werden in Zukunft Antigen-Schnelltests eingesetzt außer an Förderschulen. Bei den weiterführenden Schulen müssen die Schüler*innen den Test dreimal in der Woche vor dem Unterricht selbstständig durchführen.

Zur Testung an Grundschulen schreibt das Ministerium und erntet dafür in den Sozialen Medien schon deutliche Kritik: „Nach einer Übergangszeit kommen ab dem 28. Februar 2022 für die Schülerinnen und Schüler der Grundschulen dreimal wöchentlich Antigen-Selbsttests zur Anwendung. Die Testungen auf das Coronavirus finden zur Erleichterung für die Familien und zur Entlastung der Grundschulen nicht in den Schulen statt, sondern zuhause, da es gerade jüngeren Kindern mit Unterstützung der Eltern im häuslichen Umfeld einfacher fällt, die Tests ordnungsgemäß durchzuführen. Die hierfür notwendigen Tests erhalten die Eltern bzw. die Kinder über die Schulen. Die Schnelltests können zuhause in Ruhe vor dem Gang zur Schule oder schon am Vorabend durchgeführt werden. Die Eltern versichern einmalig schriftlich mit einer Bescheinigung, an dem Testverfahren teilzunehmen und die Tests mit ihren Kindern zuhause durchzuführen.“

Bei den Kindern, bei denen Lehrer*innen den Verdacht haben, dass die Testungen nicht zuhause durchgeführt werden, sollen Nachtests in den Schulen verpflichtend sein.

Die Schulkonferenz in jeder NRW-Grundschule bekommt aber die Option von dieser Regel abzuweichen.