Gutachten: „Z“-Symbol schon jetzt bundesweit verboten
Dresden | dts | Das Zeigen des „Z“-Symbols, das für den russischen Angriffskrieg in der Ukraine steht, kann in Deutschland mit einer mehrjährigen Haftstrafe geahndet werden. Das geht aus einem wissenschaftlichen Gutachten hervor, über das der „Spiegel“ berichtet. Demzufolge kann in solchen Fällen Paragraf 140 des Strafgesetzbuches greifen. Dieser stellt es unter Strafe, wenn jemand … Gutachten: „Z“-Symbol schon jetzt bundesweit verboten weiterlesen
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