Viele öffentliche Straßen, Wege und Plätze in Köln sind sanierungsbedürftig. Instandsetzungs- und Erhaltungsmaßnahmen, die der Verkehrssicherungspflicht der Stadt dienen, sollen zukünftig in Form eines Zeitvertrages beauftragt werden. Die Bauleistungen umfassen etwa 3,7 Millionen Euro pro Jahr. Am 14. Juli soll der Rat der Stadt Köln neben der Feststellung des Bedarfs für die Unterhaltung, Instandsetzung und Erhaltung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in einer Höhe von etwa 3,7 Millionen Euro jährlich auch den Beschluss zur Verfahrensänderung bei der Ausschreibung und Vergabe der notwendigen Arbeiten fassen. „Wenn diese Änderung durch den Rat beschlossen wird, ist das Straßenbauerhandwerk außen vor. Die vom Rat und dem Oberbürgermeister propagierte Mittelstandsfreundlichkeit entspricht in keiner Weise dieser geplanten und vom zuständigen Ausschuss bereits beschlossenen Vorgehensweise“, kritisiert der Hauptgeschäftsführer der Handwerkskammer, Dr. Ortwin Weltrich, die Verwaltungsvorlage. Dieser Meinung schließt sich auch die Fachinnung an. Ludwig Wies, der Geschäftsführer der Straßen- und Tiefbau-Innung Köln-Bonn: „Da geschieht etwas ohne Not. Über Jahre hat sich das bisherige Vergabeverfahren bewährt. Es gab unserer Kenntnis nach weder Wettbewerbsverzerrungen noch mangelhafte Leistungsausführungen. Dass die Stadt jetzt bei der Ausschreibung der Straßenerhaltungsarbeiten die Sanierung bzw. die Erneuerung der Asphaltdecken mit den Pflaster- und Plattenlegearbeiten zusammenführen will, ist aus unserer Sicht ein Eingriff in einen gesunden Wettbewerb.“

Durch die Zusammenführung der nur durch mit Spezialgeräten ausgestatteten Großunternehmen ausführbaren Asphaltarbeiten mit den handwerklichen Pflaster- und Plattenlegearbeiten seien die kleineren Straßenbaubetriebe des Handwerks zukünftig faktisch aus dem Wettbewerb ausgeschlossen. Handwerkskammer und Innung befürchten, dass das zu erheblichen Umsatzeinbußen im regionalen Straßenbauerhandwerk führen wird. Die Handwerkskammer hat daher alle Ratsmitglieder angeschrieben und gebeten, die Beschlussvorlage abzulehnen.

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