Bis heute hat die Stadt davon abgesehen, die Steuer zu erheben. Mitte des Jahres ging die Verwaltung jedoch dazu über, per Fragebogen die in Frage kommenden Eigentümer anzuschreiben, um von ihnen eine Steuererklärung zur Zweitwohnungssteuer zu verlangen. Es sei geplant, die Steuer rückwirkend ab ihrem Geltungsdatum, also ab dem Jahr 2005 zu erheben. Der Kölner Haus- und G.undbesitzerverein spricht sich gegen die Steuer aus und hat eine Prüfung veranlasst. "Die Steuer dient nur in geringem Maße der Heranziehung von Menschen mit zweitem Wohnsitz hier in Köln, sondern lediglich zur Auffüllung der chronisch klammen Stadtkasse. Eine plausible Steuerpflicht z.B. für leer stehende Einliegerwohnungen in Einfamilienhäusern lässt sich nicht ableiten", so Hauptgeschäftsführer Thomas Tewes.

Die Stadt Köln reite hier auf einer Welle, die von der deutschen Gerichtsbarkeit in großem Maße gefestigt werde. Schon das Bundesverfassungsgericht habe im Jahe 2005 die Zweitwohnungssteuer grundsätzlich nicht in Frage gestellt. Auch einzelne Tatbestände wie der Leerstand vonMietwohnungen oder die verbilligte Überlassung an Angehörige wären von Gerichten schon als steuertauglich befunden worden. "Nicht alles, was rechtlich machbar ist, muss auch in Anspruch genommen werden. Die Zweitwohnungssteuer bedeutet für viele Eigentümer eine ungerechte Behandlung. Vor allem ältere Menschen, die in ihrer zweiten Wohnungen Kinder oder Pflegepersonal beherbergen oder die auf die Vermietung ihrer Einliegerwohnung im Einfamilienhaus verzichten, werden von dieser Steuer sehr getroffen. Auch Eigertümer, die zu Renovierungszwecken eine Wohnung leer stehen lassen wären steuerpflichtig. Besonders vor dem Hintergrund der energetischen Sanierung ist das ein Unding", so Tewes weiter. Der Verein fordert den Rat der stadl Köln auf, Augenmaß walten zu lassen, die Steuertatbestände zu überprüfen und die Steuerpflicht erst ab dem Jahr des Bescheides gelten zu lassen. "Am besten wäre jedoch der gesetzliche Verzicht auf diese Steuer", sagte Tewes

[cs]