Düsseldorf | Ein Hausbesitzer aus Düsseldorf darf in einem Kachelofen entdeckte Geldkassetten mit mehr als 300.000 D-Mark nicht behalten. Die ursprüngliche Besitzerin des Geldes mit einem Gegenwert von fast 150.000 Euro sei zweifelsfrei ermittelt worden, entschied das Landgericht Düsseldorf heute. Deswegen stehe das Geld der Erbin zu, die auf Herausgabe der Summe geklagt hatte. Dabei handelt es sich um die von Bodelschwinghsche Stiftungen Bethel in Bielefeld.
Geld in Kachelofen entdeckt
Der Mann hatte das Mehrfamilienhaus 2008 gekauft. In einem Ofen entdeckte er die eingemauerten Stahlkassetten mit 303.700 D-Mark in Banknoten. Er berief sich vor Gericht darauf, dass das Geld von einem unbekannten Dritten stamme. Dieser Argumentation folgten die Richter nicht, weil die Geldbanderolen aus den 70er Jahren stammten. Damals lebte die frühere Hausbesitzerin in dem Haus. Zudem hatte die Frau einer Freundin nach deren Angaben gesagt: „Es gibt Menschen, die Geld im Kamin verstecken.“ Der Mann muss sich nun mit 5.000 Euro Finderlohn zufriedengeben.
Bei den von Bodelschwinghsche Stiftungen löste das Urteil Begeisterung aus. „Wir freuen uns sehr darüber, weil das hilfebedürftigen Menschen zugutekommt“, sagte eine Sprecherin. Wofür das Geld genutzt werde, sei noch unklar. „Es gibt aber ganz viele Projekte, die davon profitieren könnten.“ Gegen das Urteil ist eine Berufung möglich.
Autor: dapd