Köln | Ab März 2017 verhandelt das Landgericht Köln zwei Verfahren gegen mutmaßliche Mitglieder des Motorradclubs „Hells Angels“. Vorab verhängte das Gericht nun ein „Kuttenverbot“ im gesamten Gebäude. Beide Verfahren sollen zudem unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden.

Ab dem 21. März und dem 27. März 2017 verhandeln zwei große Strafkammern des Landgerichts Köln gegen mutmaßliche Mitglieder des Motorradclubs „Hels Angels“. In beiden Verfahren geht es nach den Anklageschriften der Staatsanwaltschaft Köln unter anderem um den Vorwurf der Bildung oder Unterstützung einer kriminellen Vereinigung, nämlich eines lokalen „Charters“ der „Hells Angels“. In einem Verfahren werden darüber hinaus mutmaßliche Verstöße gegen das Betäubungsmittelgesetz verhandelt. In dem anderen Verfahren geht es zudem um versuchten Mord und weitere Gewaltdelikte.

Beide Verfahren sollen unter erhöhten Sicherheitsvorkehrungen stattfinden, gab nun das Landgericht Köln bekannt. Zudem verhängte das Gericht für das gesamte Gebäude an den Sitzungstagen ein umfassendes „Kuttenverbot“. Untersagt sind, so hat der Präsident des Landgerichts als Hausrechtsinhaber angeordnet, das Tragen und Mitführen von Kutten oder sonstigen Bekleidungsgegenständen, die die Zugehörigkeit zu einem Motorradclub demonstrieren. Personen, die sich daran nicht halten, werde bereits der Zugang zum Dienstgebäude an der Luxemburger Str. 101 verwehrt. „Jegliche Symbolik für eine angebliche Machtposition oder zur Untermauerung einer bestärkenden Gruppenzugehörigkeit gemünzt auf ein bestimmtes Strafverfahren sind im Haus der Justiz fehl am Platz“, sagte Gerichtssprecher Dr. Orth.

Autor: co
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