„Mit dem Sicherheitsmanagementsystem erfüllt die HGK die aktuellen EU-Anforderungen“, sagt
Paul Schumacher, Leiter der HGK-Cargo-Sparte. Nach dem Allgemeinen Eisenbahngesetz müssen alle Eisenbahnverkehrsunternehmen mit internationalen Verkehren die EU-Sicherheitsrichtlinie 2004/49/EG anwenden. Diese schreibt ein Sicherheitsmanagementsystem vor, mit dem umfassende Prozesse und Verfahren durchgängig zu dokumentieren sind. Seit Mitte 2010 arbeitete ein internes Team an der Einführung des neuen Managementsystems. Die Sicherheitsbescheinigung ermöglicht der HGK die Teilnahme am nationalen und internationalen Eisenbahnverkehr. Durch die einheitlichen Vorgaben sollen die Sicherheitskriterien der Eisenbahnverkehrsunternehmen in der ganzen EU vergleichbar werden.

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