Köln/Düsseldorf | Die Personen, die eine Impfung in NRW erhalten, wird ab dem 18. Februar erweitert, das teilte das Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales des Landes Nordrhein-Westfalen mit. Wer sich jetzt zusätzlich impfen lassen kann.

In den Pflegeeinrichtungen

Ab 18. Februar können sich Menschen impfen lassen, die regelmäßig in vollstationären Pflegeeinrichtungen arbeiten. Dazu zählen Betreuungsrichterinnen und -richter, Prüf- und Begutachtungskräfte insbesondere der Medizinischen Dienste, Beschäftigte von Hilfsmittel-/Homecare-Diensten und Sanitätshäusern, Fußpflegerinnen und Fußpfleger, Frisörinnen und Frisöre sowie Seelsorgerinnen und Seelsorger.

Weitere Berufsgruppen

Nicht nur Mitarbeitende in den Pflegeeinrichtungen können ab dem 18. Februar geimpft werden, sondern weitere Berufsgruppen. Dazu zählen: Medizinprodukteberaterinnen und -berater bei Operationsbegleitung in Krankenhäusern und bei ambulanten Operationen, Personen, die im Rahmen der ambulanten Pflege Begutachtungs- und Prüftätigkeiten ausüben, insbesondere der Medizinischen Dienste, Mitarbeitende der ambulanten Spezialpflege, zum Beispiel der Stoma- und Wunderversorgung, sofern sie patientennah erbracht wird sowie Heilmittelerbringer in der aufsuchenden ambulanten häuslichen Pflege.

Personen, die in teilstationären Einrichtungen, in der Tagesspflege, in Wohngemeinschaften nach § 24 Absatz 1 WTG, Demenz-WGs und Beatmungs-WGs (ohne4 EGH-Einrichtungen) wohnen wird in den Impfzentren in NRW ab kommender Woche der Impfstoff von Moderna verimpft. Wenn alle Personen, die ihr Impfangebot wahrnehmen wollten, dieses Empfängerkreises geimpft sind, kann die Stadt Köln auch den Bewohnerinnen und Bewohnern in Einrichtungen des Betreuten Wohnens ein Impfangebot mit Moderna machen. Sollten diese Personen schon einen Impftermin vereinbart haben, soll dieser storniert werden. Beschäftigte dieser Einrichtungen können sich im Impfzentrum mit dem Impfstoff von AstraZeneca impfen lassen.

In den Kliniken soll AstraZeneca in der kommenden Woche zur Verfügung stehen
Die Kliniken in NRW sollen in der 8. Kalenderwoche 50.000 und in der 9. Kalenderwoche 100.000 Dosen des Impfstoffs von AstraZeneca erhalten. Diese Kliniken erhalten den Impfstoff: Universitätskliniken, Krankenhäusern nach § 108 SGB V, Stationären Vorsorge- und Rehabilitationseinrichtungen, Kliniken gemäß § 30 GewO sowie Psychiatrische Krankenhäuser und Entziehungsanstalten des Maßregelvollzugs.

Als erstes sollen die ein Impfangebot bekommen, die einem besonderen Risiko ausgesetzt sind, etwa in Notaufnahmen oder auf Intensivstationen. Danach sollen die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ein Angebot bekommen, die regelmäßigen Kontakt zu Patientinnen und Patienten haben.

Autor: red
Foto: Das Symbolbild zeigt das Aufziehen einer Spritze.