Symbolbild Selbsttest

Köln | Kölner*innen die das Ergebnis eines positiven PCR-Tests erhalten oder die sich entscheiden nach einem positiven Antigen-Schnelltest keinen PCR-Test zu machen, müssen sich ab Montag selbst isolieren und ihre Gesundheitsdaten selbst im Internet erfassen. Diese neue Regelung beschloss der städtischen Krisenstab heute. Das städtische Gesundheitsamt bleibt außen vor und soll sich anscheinend nur noch um die schweren Fälle kümmern.

Alle positiv getesteten Kölner*innen sind verpflichtet sich sofort in Isolierung zu begeben, wenn sie Kenntnis von dem positiven Testergebnis erhalten haben. Das Gesundheitsamt der Stadt Köln wird ab Montag keine Ordnungsverfügungen mehr ausstellen. Auch das Ende der Isolierung wird nicht mehr vom Kölner Gesundheitsamt angeordnet. Infizierte müssen die Regelungen der NRW-Corona-Test- und Quarantäneverordnung einhalten und können sich nach sieben Tagen selbstständig freitesten. Wer sich nicht testen lassen will, für den endet die Isolierung nach 10 Tagen.

Ab der kommenden Woche will die Stadt Köln ein digitales Kontaktmanagement Portal, dass sie „DiKoMa“ nennt anbieten. Hier können Infizierte eine persönliches Nutzerkonto einrichten und Ihre Gesundheitsdaten einpflegen. Dort soll es eine Option geben ein persönliches Symptomtagebuch zu führen. Dies soll dabei helfen das individuelle Risiko eines schweren Verlaufs einzuschätzen. Das Kölner Gesundheitsamt will die Personen kontaktieren, wo es besondere Risiken erwartet oder eine starke Symptomatik feststellt. Wer kein Internet hat, kann sich beim Kölner Gesundheitsamt unter 0221-221-33500 melden.

Quarantäneregelung für Haushaltsangehörige

Haushaltsangehörige von infizierten Personen müssen sich in Quarantäne begeben, es sei denn, sie sind geboostert oder frisch genesen bzw. frisch doppelt-geimpft (maximal 90 Tage darf die zweite Impfung zurückliegen).

Infizierte Personen sollen ihre engen Kontaktpersonen außerhalb ihres Haushaltes selbstständig kontaktieren. Diese sollen sich dann „bestmöglich isolieren“ und sich testen lassen. Nur noch in Einzelfällen wird hier das Gesundheitsamt tätig und ordnet eine Quarantäne für Kontaktpersonen an.