Nach Angaben des Justizministeriums stehen allein in NRW fast 250.000 Menschen aufgrund einer Behinderung, nach einem Unfall oder Krankheit, unter rechtlicher Betreuung. Diese Zahl sei in den letzten Jahren weiter gestiegen. Dadurch würde das Selbstbestimmungsprinzip für viele Menschen eingeschränkt. Dabei könne, so das Ministerium, die rechtliche Selbstständigkeit durch eine entsprechende Vorsorge besser gewahrt werden. Notwendig sei dabei vor allen Dingen die Beachtung von Besonderheiten, um beispielsweise eine so genannte Vorsorgevollmacht abzufassen.

Wer sich zum Thema beraten lassen möchte oder eine bestimmte Frage hat, für den hat das Justizministerium zusammen mit NRWdirekt ein Info-Telefon eingerichtet. Am 05. Januar zwischen 15 und 16:30 Uhr kann man sich unter der 0180/3 100 212 seine Fragen von Experten der Justiz beantworten lassen.

Weitere Informationen zum Thema sind auch im Bürgerservice des NRW-Justizportals www.justiz.nrw.de eingestellt. Über NRWdirekt kann zudem eine kostenlose Informationsbroschüre des Justizministeriums mit dem Muster einer Vorsorgevollmacht bestellt werden: NRWdirekt ist
immer montags bis freitags zwischen 08.00 und 18.00 Uhr unter der Telefonnummer 01803 100 110 erreichbar.

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