Nach dem städtischen Vergabekonzept müssen Veranstalter, die zentrale Plätze in der Kölner Innenstadt mieten möchten, Fristen für ihre Anträge einhalten. Auf diese Regelung im städtischen Vergabekonzept weist das Amt für öffentliche Ordnung hin. Wer für das dritte und vierte Quartal dieses Jahres Veranstaltungen plant, muss bis zum 13. April 2012 einen Antrag stellen. Dem Ausschuss für Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales soll auf seiner Sitzung am 18. Juni 2012 eine Liste der beantragten Veranstaltungen vorgelegt werden. Der Antrag muss zwingend den im Vergabekonzept genannten Qualitätszielen und Sicherheitsbestimmungen entsprechen.

Außerdem sind folgende Unterlagen beizufügen:

  • ein (bauliches) Veranstaltungskonzept sowie ein Auf- und Abbaukonzept mit einem Zeitplan für die Veranstaltung selbst und für den Auf- und Abbau;
  • einen genauen Lageplan bezogen auf die Platzfläche mit sämtlichen Aufbauten, einschließlich der Flucht- und Rettungswege, Bewegungs- und Aufstellflächen der Feuerwehr sowie der Fluchtwege und so genannten Entleerungsflächen aus den unterirdischen Verkehrsanlagen (beispielsweise U-Bahn, Tiefgarage);
  • gegebenenfalls ein – je nach Art der Veranstaltung – erhöhtes Sicherheitskonzept, in dem
    • die Belegungsdichte und die Flucht- und Rettungswegsituation beschrieben wird,
    • situationsbedingt der Einbau von Wellenbrechern vorgesehen wird,
    • der eventuelle Einsatz der Feuerwehr unter Berücksichtigung der dazu notwendigen Anfahr- und Rettungswege erläutert ist,
    • zusätzlich auch ersichtlich ist, dass bei der Auf- und Abbauphase der Veranstaltung
    • die Erreichbarkeit der Nachbarbebauung mit Einsatzfahrzeugen der Feuerwehr weiterhin gewährleistet wird;
  • gegebenenfalls ein Verkehrskonzept bei Großveranstaltungen mit hohem Publikumsaufkommen für die An- und Abreise der Besucher;
  • gegebenenfalls eine Bestätigung über die Durchführung eines behördlich angeordneten Sanitätsdienstes mit dazu gehörenden Einsatzkonzept;
  • ein eigenständiges Beschwerdemanagement während der Veranstaltung und der Aufund Abbauarbeiten sowie Benennung eines Ansprechpartners für die Stadtverwaltung. Zudem Benennung eines Ansprechpartners auch bei Subunternehmen beziehungsweise nachgeordneten Auftragsunternehmen, die zuständig und im Sinne des Gesamtkonzeptes wie ein Betreiber verantwortlich sind;
  • die Erstellung eines Schallschutzprognose-Gutachtens bei lärmintensiven Veranstaltungen;
  • ein Reinigungskonzept, das sowohl die Beseitigung von Verschmutzungen und Müll während der Veranstaltung als auch insbesondere danach umfasst.
  • bei Großveranstaltungen zusätzlich ein Sanitärkonzept.


Einzureichen sind die entsprechenden Anträge einschließlich der Anlagen beim Amt für öffentliche Ordnung der Stadt Köln, Abteilung Straßen- und Grünflächennutzungen, Ottmar-Pohl-Platz 1, 51103 Köln. Das städtische Vergabekonzept (neueste Fassung vom 27. September 2010) kann auf der Internetseite der Stadt Köln eingesehen werden.

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