Köln | Bleibt die Inzidenz in Köln weiterhin an den Werktagen unter 100 so könnten in Köln konkret ab kommenden Montag , 31. Mai, bald Lockerungen möglich sein. Hier die Lockerungen in der Stufe 3 der NRW-Corona-Schutzverordnung bei einer Inzidenz zwischen 100 und 50,1.

Treffen im öffentlichen Raum sind ohne Begrenzung erlaubt für zwei Angehörige aus zwei Haushalten und Schulen können zurück in den Präsenzunterricht. Sogar Musikunterricht mit Gesang und Blasinstrumenten mit 5 Personen sind wieder möglich. Voraussetzung hierfür ist ein Test, wie auch bei der Gruppenarbeit mit Kindern oder Jugendlichen. Hier können mit Test innen wieder Gruppen von 10 oder im Außenbereich 20 junge Menschen ohne Altersbegrenzung zusammen etwas unternehmen. Auch Ferienangebote und Ferienreisen mit Test sind möglich.

Öffnungsperspektive für die Kultur

Im Außenbereich können Veranstaltungen mit bis zu 500 getesteten Personen und einem Sitzplan nach Schachbrettmuster stattfinden. Für den Innenbereich können 250 Menschen Konzerte verfolgen nach dem gleichen Schema wie im Außenbereich, also Schachbrettmuster und Test. Im Amateurbereich können Gruppen wieder zusammen probebn im Außenbereich ohne Personenbegrenzung und innen begrenzt auf 20 Personen jeweils mit Test, allerdings ohne Gesang und Blasinstrumente.

Das geht wieder im Sport

Kontaktfreier Außensport auf und außerhalb von Sportanlagen mit bis zu 25 Personen. Freibäder dürfen wieder für Schwimmangebote öffnen, aber nicht ihre Liegewiesen. Im Außenbereich sind wieder 500 getestete Zuschauer mit Sitzplan gestattet.

Im Freizeitbereich: Kleinere Außeneinrichtungen wie Minigolf oder Kletterparks und Hochseilgärten dürfen für Getestete wieder öffnen. Auch Ausflugsfahrten mit Schiffen auf deren Außenbereichen mit Test sind wieder möglich. Im Einzelhandel fällt Click & Meet weg und die Begrenzung der Kundenzahl beträgt 1 Person pro 20 Quadratmeter.

In der Gastronomie fällt das Umkreis-Verzehrverbot und die Außengastronomie darf mit einer Testpflicht und Platzpflicht öffnen. In Ferienwohnungen, Campingplätzen und Wohnmobilen darf wieder ein touristisches Angebot mit Testpflicht öffnen. Auch Hotels dürfen mit Testpflicht wieder öffnen und ein Frühstück anbieten, weitere Innengastronomie ist allerdings nicht gestattet. Auch Busreisen sind unter bestimmten Voraussetzungen wieder möglich.

Weiterhin gilt in NRW und Köln allerdings Abstand halten und die Maskenpflicht. Generell gelten die Lockerungen nur für Menschen, die der Gruppe der „3G“, also Geimpft, Genesen oder Getestet angehören als Faustregel.

Ab dem 7. Juni kehrt die Kindertagesbetreuung in Nordrhein-Westfalen landesweit in den Regelbetrieb zurück. Im Regelbetrieb sind die rechtlichen Regelungen des Achten Sozialgesetzbuches (SGB VIII) und des Kinderbildungsgesetzes (KiBiz) wieder uneingeschränkt gültig, das heißt alle Kinder haben einen uneingeschränkten Betreuungsanspruch im vertraglich vereinbarten Betreuungsumfang, pädagogische Konzepte können vollumfänglich umgesetzt werden. Die verbindliche Gruppentrennung ist aufgehoben. Es gelten weiterhin die Hygiene- und Infektionsschutzmaßnahmen der Coronabetreuungsverordnung.

Diese neue Corona-Schutzverordnung gilt ab dem 28. Mai in NRW.

Autor: red
Foto: Symbolbild