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Köln | Am Elften im Elften wird in Köln die Karnevalssession 2022 eröffnet und landauf landab bis tief in den Südwesten der Republik werden die Regeln der – Achtung bürokratischer Begriff – Allgemeinverfügung der Stadt Köln medial übersetzt. So will oder soll Köln sicher und hygienisch – geht das überhaupt – Karneval feiern.

Wie bützt Frau Mann oder Mann Frau – vorausgesetzt es herrscht gegenseitiges Einverständnis – eigentlich hygienisch mit 1,5 Metern Abstand und FFP2-Maske? Oder bützen nur nach Kontrolle der Smartphone-App? Ok den Jecken sollte der Start in die neue Karnevalssession nicht mit so dämlichen Fragen vermiest werden. Aber manch Kölnerin wird sich schon fragen ob Hygiene und Karneval nicht wie Tag und Nacht oder Arktis und Antarktis sind oder sich einfach ausschließen. Also, das sind die Regeln die die städtische Verwaltung und Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker nun amtlich erlassen haben. Gesundheitsdezernent Rau appelliert zusätzlich an die Vernunft der Jeckinnen: „Jede und jeder sollte sich bewusst machen, dass man sich im Karnevalsgetümmel, insbesondere in Innenräumen, einem erhöhten Risiko aussetzt.“

Von Hausrecht und öffentlichen Orten

Auf dem Heumarkt selbst, wo die Willi-Ostermann-Gesellschaft Party macht, gilt 2G, denn die Karnevalsgesellschaft hat dort das Hausrecht. Der diese Privatparty umgebende Raum fällt unter die Regelung des öffentlichen Raumes. Hier gilt 3G+. Das bedeutet im Klartext, wer diesen betreten will der muss entweder geimpft, genesen sein oder einen PCR-Test vorlegen, der nicht älter als 48 Stunden sein darf oder einen Schnelltest, der nicht älter als 6 Stunden ist. Ausgenommen sind Schüler*innen und Kinder unter 6 Jahren.

Das gilt für Anwohner*innen

Diese Kontrollen und Vorgaben gelten nicht für Anwohner oder Gewerbetreibende und deren Beschäftigte. Allerdings sollten sie ihren Ausweis mitführen oder einen Passierschein. Den Passierschein stellt aber nicht die Stadt Köln aus, sondern die Karnevalsgesellschaft Willi-Ostermann. Die wird hierfür extra ein Büro am Alter Markt 8 einrichten, das ab 6. November geöffnet sein soll.

Bollerwagen-Verbot

Handkarren, Bollerwagen und „ähnliche Gefährte“ die dem Transport von Alkohol dienen dürfen nicht mitgeführt werden. Eine dicke Trum scheint zugelassen. Die Stadt begründet dieses Verbot damit, dass im Falle einer Räumung diese Fahrzeuge, nicht der darin enthaltene Alkohol, zu Stolperfallen werden könnten. Zudem stellt die Stadt in der Allgemeinverfügung fest, dass sich rund um diese „Gefährte“ kompakte Pulks bildeten, die einen Durchgang erschweren würden, auch für Ordnungsbehörden und Hilfskräfte.

Da wo die Jungen und Wilden feiern

Die Partymeile Zülpicher Straße, Zülpicher Platz und das Kwartier Lateng im Allgemeinen unterliegt ebenfalls besonderen Regulierungen seitens der Stadt Köln. Die Stadt übernehme, so die Verwaltung, hier die Rolle des Veranstalters. Auch hier gelten die oben bereits beschriebenen 3G+ Regulierungen mit den entsprechend oben genannten Ausnahmen. Die Stadt wird eine Zutrittskontrolle für das Kwartier Lateng durchführen.

In der Allgemeinverfügung stellt die Stadt Köln fest: „Bei den Veranstaltungen in der Kölner Altstadt und im Zülpicher Viertel handelt es sich um große Straßenkarnevalspartys, die aufgrund ihres spezifischen Gepräges (Singen, Schunkeln, Tanzen) als Tanzveranstaltungen anzusehen sind, bei denen aufgrund der
dicht gedrängten Menschenmengen von jeweils tausenden feiernden Menschen der empfohlene Mindestabstand von 1,5 Metern regelmäßig nicht eingehalten werden kann. Aufgrund der massenhaft anzunehmenden Unterschreitung des empfohlenen Mindestabstandes in den bezeichneten Bereichen der Kölner Altstadt und des Zülpicher Viertels erfolgt der Erlass dieser Allgemeinverfügung, um die Ausbreitung des Coronavirus zu begrenzen.“