Zum Beginn des neuen Schuljahrs gilt es oftmals neue Bücher, Hefte und Stifte zu besorgen. „Wir wissen, dass es Eltern mit geringen Einkommen besonders schwerfällt, diese Mittel aufzubringen“, erklärt Klaus Müller-Starmann, Geschäftsführer des Jobcenters Köln. Allerdings können diese Belastungen durch Beihilfen aus dem Paket „Bildung und Teilhabe“ abgefedert werden. Anspruchsberechtigte Familien erhalten pro Kind für das komplette Schuljahr insgesamt einen Zuschuss in Höhe von 100 Euro. Bisher wurde die Schulbeihilfe zum 1. August auf einen Schlag ausgezahlt. Die Auszahlungsmodalitäten werden jedoch umgestellt. Grund ist eine Änderung im SGB II (Sozialgesetzgebung II), die rückwirkend zum 1. Januar 2011 in Kraft getreten ist. Danach werden die Beihilfen künftig in zwei Raten ausgezahlt. Im August erfolgt die Zahlung von 70 Euro (erstes Schulhalbjahr), im Februar die zweite Auszahlung von 30 Euro (zweites Schulhalbjahr).

„Eltern sollten wissen, dass der Zuschuss zweckgebunden ist“, erläutert Müller-Starmann weiter, „das Geld ist ausschließlich für Schulbedarf wie Schreib- und Rechenmaterial bestimmt.“ Quittungen und Belege müssen daher aufbewahrt werden. In Einzelfällen kann eine Nachprüfung erfolgen. Wenn der Schulbesuch beim Jobcenter Köln belegt ist – und das ist wegen der allgemeinen Schulpflicht zwischen dem 7. und 15. Lebensjahr in der Regel der Fall – brauchen Familien, die im Leistungsbezug stehen, keinen Antrag zu stellen. Die Leistungen werden automatisch ausgezahlt. Erst nach Vollendung des 15. Lebensjahres der Schüler müssen die Eltern beim Jobcenter eine Schulbescheinigung einreichen. Gleiches gilt für Kinder, die erst nach dem 30. Juli sieben Jahre alt werden. Falls Schüler/innen nach der 10. Klasse die Schule vorzeitig abbrechen, sind die Eltern verpflichtet, dies dem Jobcenter Köln mitzuteilen.

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