Begleitumstände des Unfalls völlig unklar
Die Fakten wie die Kölner Polizei sie darstellt: Ein Streifenwagen aus dem Rhein-Erft-Kreis habe gegen 7:10 Uhr die Dürener Straße in Richtung Militärringstraße befahren haben. Auf der Höhe des Neubaugebietes "Am Haelentor" soll der Fahrer auf der dort einspurigen Dürener Straße einen LKW überholt haben und mit dem ihm entgegenkommenden Taxi in dem sich drei Personen befanden, kollidiert sein. Der 66-jährige Fahrer des Taxis und seine jungen, 23 und 24 Jahre alten Fahrgäste seien, so die Polizei schwer verletzt worden. Der Polizeibeamte dagegen nur leicht.

Viele Fragen offen – wenig Antworten
Offen lässt man allerdings, warum der Polizeibeamte es so eilig hatte und innerstädtisch einen LKW überholt hat, ob er Sonderrechte (Blaulicht und Martinshorn) einsetzte und wenn ja warum? Und das obwohl man mit dem überholten LKW-Fahrer ja sicherlich einen Zeugen für den Unfall hat. Ein wenig zynisch klingt es, dass die Kölner Polizei gerade in diesem Fall, wo sie selbst betroffen ist, von einem "tragischen" Verkehrsunfall spricht. Auch weil sie die Begleitumstände, die ihr durchaus bekannt sein dürften, offen lässt. Lediglich nebulös spricht man von einer Dienstfahrt und lässt zudem offen, ob sich ein weiterer Beamter im Wagen befunden hat. Rechtfertigte die Dienstfahrt einen anscheinend so riskanten innerstädtischen Überholvogang, dass man sich allem Anschein nach nicht an die geltenden Verkehrsregeln halten musste?

18.10.2011, 10:05 Uhr > Polizist wollte zur Kölner Uniklinik
Das Kölner Verkehrskommissariat hat die Ermittlungen zu dem Unfall aufgenommen. Dies bestätigte Polizeisprecher Andreas Frische gegenüber Report-k.de. Erst auf Nachfrage der Redaktion gab die Kölner Polizei heute weitere Fakten zu dem Unfall bekannt. Klar sei inzwischen, warum der Polizeibeamte allein in seinem Fahrzeug saß. Sein Kollege war in einem Fahrzeug des Rettungsdienstes mitgefahren. In diesem wurde eine schwer verletzt Frau in die Kölner Uniklinik gefahren. Der Polizeibeamte wollte dem Rettungsdienst in das Krankenhaus folgen. Laut Polizei habe zu diesem Zeitpunkt noch nicht festgestanden, ob die Frau einen Suizidversuch begangen hatten oder Opfer eines Mordversuchs gewesen war. Wie sich später herausstellte, hatte sich die Frau ihre Verletzungen selbst zugefügt. Unklar ist weiterhin, ob der Polizist in dem Streifenwagen Blaulicht und Sirene eingeschaltet hatte. Dazu hätte er seine Fahrt per Funk bei der Kölner Leitstelle anmelden müssen. Ob er das getan hatte, gab die Polizei heute noch nicht bekannt.

[ag; ots]