Berlin | Die Bundesregierung hat ein Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie auf den Weg gebracht. Das Kabinett beschloss am Mittwoch einen entsprechenden Gesetzentwurf von Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD), berichten mehrere Medien übereinstimmend unter Berufung auf Regierungskreise.

Das sogenannte Arbeitsschutzkontrollgesetz sieht unter anderem vor, dass Großschlachthöfe bei Schlachtung, Zerlegung und Fleischverarbeitung kein Fremdpersonal im Rahmen von Zeitarbeit und Werkverträgen mehr einsetzen dürfen.

Arbeitsschutzkontrollen sollen künftig häufiger durchgeführt werden. Für Gemeinschaftsunterkünfte von Beschäftigten sind außerdem schärfere Vorschriften geplant. Die Regelung soll zum 1. Januar 2021 in Kraft treten.

Hintergrund des Beschlusses sind mehrere große Corona-Ausbrüche in Betrieben der Fleischindustrie. Werkverträge gelten in der Branche schon länger als problematisch. Die Probleme während der Coronakrise hatten die Arbeitsbedingungen zuletzt erneut auf die politische Tagesordnung gesetzt.

Arbeitsminister verteidigt Werkvertragsverbot

Bundesarbeitsminister Hubertus Heil (SPD) hat Warnungen zurückgewiesen, wonach das Verbot von Werkverträgen in der Fleischindustrie zu deutlichen Preissteigerungen führen könnte. „Das halte ich für ein Ammenmärchen“, sagte Heil am Mittwoch in Berlin. Tatsache sei, dass „anständige Arbeitsbedingungen an sich das Fleisch nicht verteuern“.

In der Branche werde milliardenschwer verdient. „Dann muss man eben mal über die Gewinnmargen in diesem Bereich diskutieren“, so Heil. Man müsse nicht alles an die Verbraucher als Preis weitergeben.

Zudem habe an der „Konstruktion der Sub-Sub-Sub-Unternehmerei“ bereits immer irgendjemand auch schon mitverdient, nur nicht die Beschäftigten. Insofern halte er die Warnungen der Industrie für eine „hohle Drohung“, so der Arbeitsminister. Mit dem Argument versuche die Branche, „notwendige Regeln auszuhebeln“.

Das werde aber nicht gelingen.

Autor: Andi Goral