Düsseldorf | Um den gemeinsamen Unterricht von behinderten und nicht-behinderten Schülern auf eine rechtliche Grundlage zu stellen, hat das nordrhein-westfälische Kabinett einen Gesetzentwurf zur Umsetzung der UN-Behindertenrechtskonvention beschlossen. Ziel sei es, bis 2017 die Hälfte aller Schüler mit einem sonderpädagogischen Förderbedarf in einer Regelschule zu unterrichten, sagte Schulministerin Sylvia Löhrmann (Grüne) am Dienstag in Düsseldorf. Bislang sind es lediglich 25 Prozent.
Ab dem Schuljahr 2014/2015 sollen Förderschüler zunächst einen Rechtsanspruch auf den Besuch der Klassen 1 und 5 erhalten. Dieser soll dann von Jahr zu Jahr aufwachsen. Die Förderschulen im Land sollen allerdings nicht komplett abgeschafft werden, so dass Eltern wählen können.
Der Gesetzentwurf sollte ursprünglich schon ein Jahr früher gelten. Grund für die Verzögerung waren massive Proteste von Eltern, Lehrern und Kommunen gegen den Inklusionsunterricht. Löhrmann kündigte nun an, zusätzliche 1.800 Lehrerstellen für den gemeinsamen Unterricht zur Verfügung zu stellen. Diese würden sich überwiegend aus demografischen Effekten durch sinkende Schülerzahlen ergeben.
Zu den größten Kritikpunkten an den rot-grünen Plänen gehörte bislang die Weigerung der Landesregierung, den Kommunen zur Umsetzung mehr Geld zu geben. An dieser starren Haltung hält die Ministerin bislang fest. Beim Ausbau des gemeinsamen Lernens handele es sich nicht um die Übertragung einer neuen Aufgabe, sagte Löhrmann. Mit wesentlichen Mehrkosten sei deswegen auch nicht zu rechnen. Spätestens in fünf Jahren soll das fertige Gesetz noch einmal überprüft werden. Der Entwurf soll nun erst einmal im Landtag diskutiert werden. Die Opposition kritisierte die Vorlage bereits.
Autor: dapd