Das Symbolbild zeigt eine rote Pappnase und Konfetti.

Köln | Jeck im Kostümchen in den Sartory marschieren und mit Freunden in einem rappelvollen Saal schunkeln? Das sei schwer vorstellbar und nicht vertretbar, wie das Spitzengespräch zwischen der NRW-Landesregierung und den Oberjecken von Rhein und Ruhr ergab. Es gibt Hilfsprogramme.

„Ein Großteil der Karnevalsveranstaltungen in den Sälen und Veranstaltungszelten an Rhein und Ruhr wird auch 2022 nicht stattfinden können“, fasst das Festkomitee Kölner Karneval das Spitzengespräch zwischen Jecken und Landesregierung zusammen. Es heißt: „Angesichts der gegenwärtigen Infektionslage erscheinen Karnevalspartys und -bälle, aber auch klassische Karnevalssitzungen in Innenbereichen gegenwärtig nicht vertretbar.“

In Zweifel zieht das Festkomitee auch ob sich an der Lagebewertung bis Weiberfastnacht etwas ändern werde. Sorge mache vor allem die Omikron-Variante und ihre Ausbreitung.

Das müssen Karnevalsveranstalter und Künstler jetzt tun

Klaus-Ludwig Fess, Präsident des Bund Deutscher Karneval, erklärt was Karnevalsgesellschaften jetzt tun müssen: „Dafür ist schnellstmögliche Planungssicherheit für die ehrenamtlich geführten und in weiten Teilen gemeinnützigen Vereine überaus wichtig. Die Landesregierung hat in Abstimmung mit der Bundesregierung daher sichergestellt, dass Veranstalter einerseits und Künstler, Technik- und Hilfspersonal sowie Saalbetreiber andererseits bei pandemiebedingten Absagen finanziell unterstützt werden. Auf Bundesebene steht den Betroffenen hierfür der ‚Sonderfonds des Bundes für Kulturveranstaltungen‘ offen, für den die Veranstalter sich bis spätestens 23. Dezember 2021 angemeldet haben müssen. Auf Landesebene besteht mit dem Förderprogramm des MHKBG ‚Neustart miteinander‘ die Möglichkeit, eingetragene Vereine zu unterstützen, die ehrenamtlich getragene, öffentliche Veranstaltungen durchführen. Für Bundesfonds und Landesprogramm ist geklärt: Sie springen unter bestimmten Bedingungen mit Ausfallzahlungen auch dann ein, wenn private Veranstalter bzw. Vereine pandemiebedingt freiwillig die Veranstaltung absagen.“

Straßenkarneval noch nicht abgesagt

Offen ist ob an Weiberfastnacht gefeiert werden darf und die tollen Tage an Straßenkarneval stattfinden. Offen bleibt dabei auch ob der Kölner Rosenmontagszug noch abgesagt wird. Die Verantwortlichen wollen das Infektionsgeschehen jetzt genau beobachten und Ende Januar über die Durchführung der Karnevalszüge beraten.

Das sagt Christoph Kuckelkorn, Präsident des Festkomitee Kölner Karneval: „Erhebliche Rechtseingriffe sind angesichts einer zum Glück immer größer werdenden Anzahl geimpfter Personen aber immer schwieriger. Daher kommt es auf die Eigenverantwortung jedes einzelnen, aber auch von Vereinen und Veranstaltern an – auch wenn das für viele eine völlig neue Situation ist. Der Karneval nimmt diese Herausforderung an, indem Saalveranstaltungen auf breiter Front von den jeweiligen Veranstaltern abgesagt werden. Entscheidend ist dabei, dass diese freiwilligen Absagen die ehrenamtlichen Karnevalsgesellschaften und die mit ihnen verbundenen Künstler nicht in den finanziellen Ruin treiben dürfen. Nach dem Gespräch heute sind wir sicher, dass die Landesregierung diese Problematik im Blick behalten und entsprechend gegensteuern wird. Unsere Aufgabe als Karnevalisten wird es nun sein, trotz der Absage von Saalveranstaltungen kleine, kreative Formate zu finden, die den Menschen in dieser nach wie vor schwierigen Zeit ein wenig Karnevalsjeföhl bringen. Im vergangenen Jahr ist uns das zum Beispiel mit dem Rosenmontagszoch im Format des Hänneschen-Theaters gut gelungen.“