Bereits letzten Freitag berichtete Report-k von der Streitfrage um die Nutzungsrechte des Grundstückes an der Neuerburgstraße in Köln-Kalk. Hier bewirtschaftet das gemeinnützige Gartenprojekt "pflanzstelle" mit Unterstützung des "grenzlos gärten"-Vereins ein brach liegendes Gelände zum Anbau von Gemüse und Pflanzen. Bis heute besitzen die Pflanzer jedoch keine gültiges Recht, die Flächen für Ihre Zwecke zu benutzen und verweisen unter anderem auf die kurzfristige Dauer ihres Projektes. Eine Zwischennutzung des Geländes sei die klare Absicht. Die Stadt Köln will jetzt die Nutzungsverhältnisse mit einem Mietvertrag eindeutig klären.

Mietvertrag bis November 2011
Auf Nachfrage von Report-k hin äußerte sich gestern das städtische Liegenschaftsamt erstmals zum Grundstücksstreit in Köln-Kalk. Entgegen der Informationen des "grenzenlos gärten"-Vereins aus der vergangenen Woche wird es heute nun doch nicht zu der angedrohten Zwangsräumung kommen. Im Gegenteil: wie das zuständige Amt berichtete, sei gestern sogar ein Mietvertrag an den zuständigen Verein für eine verbindliche Zwischennutzung des Grundstückes an der Neuerburgstraße bis November 2011 gesandt worden. Bis zu jenem Zeitpunkt werde die an dem Grundstück interessierte Firma mit der Begehung des Geländes und einem anschließenden Kauf warten.

Signalwirkung für die temporäre Zwischennutzungen
Diese neue Entwicklung hänge eng mit den "guten Gesprächen" der zuständigen Ämter, der am Kauf interessierten Firma und dem Nutzungsverein des Gartenprojektes zusammen, erklärte Sebastian Edlich, von "grenzenlos gärten". Es sei endlich gelungen allen Parteien klar zu machen, wie das ausschließlich temporär angelegte Gartenprojekt arbeite und funktioniere und man könne von einer "Signalwirkung" der Gespräche von Montag sprechen. Auch das Liegenschaftsamt hätte kein Interesse daran gehabt, die Ernte der "pflanzstelle" zu verhindern. Wichtig sei, dass die Nutzungsrechte bei einer Unterzeichnung des Mietvertrages vorerst eindeutig geklärt seien. Das Amt ergänzte, dass der Verein zuvor zwar stetig auf die Duldung durch das Schauspielhaus verwiesen hätte, dieses hätte jedoch nie Besitz oder Nutzungsrechte an dem Grundstück vorweisen können. Die Rechte lägen nach wie vor allein bei der Stadt Köln.


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, Foto: Sebatsian Edlich]