Köln | An den jecken Tagen geht es in Köln hoch her, besonders in der Friesenstraße. Dort wollten einige Bayern feiern, die extra an den Straßenkarnevalstagen angereist waren. An der Tür zu einer Kneipe wurden sie abgewiesen. Darauf feierten die Bajuwaren auf der Straße, ein Glas ging zu Bruch, ein Kellner rastete aus, schlug zu und muss nun 700 Euro Schmerzensgeld und die Prozesskosten bezahlen. So entschied das Landgericht Köln rechtskräftig in zweiter Instanz. (AZ 1 S 261/16)

Es war der Rosenmontag 2017 als die Gruppe in der Friesenstraße feierte. Vor der Kneipe Sicherheitspersonal. Als das Glas zu Bruch ging, hielt es einen der Kellner nicht mehr in der Kneipe. Er ging vor die Tür und sah nach. Der Kellner behauptete später das Glas sei nach ihm geworfen worden. Dies konnte das Gericht so nicht nachvollziehen. Der Kellner schlug dem Jecken zweimal ins Gesicht. Dieser trug eine Platzwunde an Mund und Nase davon. Das Gericht in seiner Urteilsbegründung: „Auch wenn die Zeugen das Geschehen teilweise alkoholisiert betrachtet hatten, war ihre Schilderung für die Kammer im Ergebnis eindeutig. Sie stellte in ihrem Urteil fest, dass das Bierglas versehentlich zu Boden fiel, und der Beklagte dem Kläger sodann nach kurzem Wortwechsel zweimal ins Gesicht schlug.“

Der Kellner muss nun 700 Euro Schmerzensgeld an den bayerischen Jecken bezahlen und die Gerichtskosten übernehmen, denn das Gericht konnte seine Argumentation von „Notwehr“ nicht nachvollziehen. Bei der Bemessung dieses Betrags sei allerdings die besondere Situation des Karnevalstags und die damit verbundene Anspannung des Beklagten durch seine Tätigkeit als Kellner zu berücksichtigen, stellte die Kammer fest.

Autor: Andi Goral