Der rechtspolitische Sprecher der SPD-Bundestagsfraktion, Burkhard Lischka, sagte der Tageszeitung "Die Welt": "Die zeitlichen Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts sind ambitioniert. Um diese einzuhalten, muss der Bund spätestens im Herbst eine Gesetzesvorlage präsentieren." Das Bundesverfassungsgericht hatte alle Vorschriften zur Sicherungsverwahrung im vergangenen Mai verworfen. Es wurde insbesondere eine deutlichere Abgrenzung von der Strafhaft verlangt. Die Karlsruher Richter forderten Bund und Länder auf, bis Mai 2013 ein gesetzliches Gesamtkonzept zur Sicherungsverwahrung vorzulegen.

Schutz der Bevölkerung wichtiger als Wunsch des Täters nach Freiheit
Für den Vorsitzenden des Innenausschusses im Bundestag, Wolfgang Bosbach (CDU), steht fest, dass die Neuregelung der Sicherungsverwahrung schnell auf den Weg gebracht werden muss: "Sowohl Observation als auch Fußfessel bieten nicht das gleiche Maß an Sicherheit wie eine Sicherungsverwahrung." Bosbach lehnt es ab, alle Straftäter wieder in die Gesellschaft zu integrieren. Bosbach sagte: "Es wird auch in Zukunft Täter geben, die nicht resozialisierbar sind oder jede Therapie verweigern. Dann muss der Schutz der Bevölkerung dem Gesetzgeber wichtiger sein als das Interesse des Täters nach Freiheit." Bosbach weist darauf hin, dass eine lückenlose Observation von entlassenen Straftätern nicht möglich ist: "Niemand sollte ernsthaft glauben, dass es rechtlich und technisch möglich ist, entlassene Straftäter, etwa Sexualstraftäter, die weiterhin als gefährlich gelten, so lückenlos zu überwachen, dass sie nicht neue schwere Straftaten begehen", sagte Bosbach. "Auch bei massivem Polizeieinsatz, pro Person wird man mit gut 20 Polizeikräften rechnen müssen, wird der notwendige Schutz der Allgemeinheit nicht leistbar sein, weil eine lückenlose Überwachung kaum möglich ist."

[dts]