Bürger, die ihren Wohnsitz in Köln haben und eine entsprechende Erklärung abgeben möchten, müssen zunächst die Gerichtskasse – Zimmer 2 im Erdgeschoss – aufzusuchen. Dort ist eine Gebühr von 30 Euro in bar zu entrichten. Eine Zahlung mittels EC- oder Kreditkarte ist nicht möglich. Im Anschluss an die Zahlung erfolgt die Vermittlung an den zuständigen Rechtspfleger. Weiterhin wird darauf hingewiesen, dass das persönliche Erscheinen des Austretenden zwingend erforderlich ist. Mitzubringen sind ein Bundespersonalausweis bzw. ein Reisepass in Verbindung mit einer aktuellen Meldebestätigung sowie – bei verheirateten, geschiedenen oder verwitweten Personen – die Heiratsurkunde oder das Scheidungsurteil.

Kirchenaustritte
Amtsgericht
Reichenspergerplatz 1
50670 Köln
erreichbar mit der Buslinie 140 sowie den KVB-Linien 5, 16 und 18 (Haltestelle Reichenspergerplatz)

Öffnungszeiten:
Mo bis Fr: 8 bis 12 Uhr
Do zusätzlich 13.30 bis 14.45 Uhr

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