Uniklinik darf nicht für Privatwirtschaft missbraucht werden
Seit 2009 versucht die Coordination gegen Bayer-Gefahren (CBG) eine Offenlegung der Kooperation zwischen der Uniklinik Köln und Bayer HealthCare zu erwirken. Bislang weigerte sich die Universität zu Köln. Dabei hat sich bereits der Datenschutzbeauftragte des Landes Nordrhein-Westfalen für eine Offenlegung ausgesprochen. Am 17. Mai 2011 hat die CBG nun eine Klage gegen die Uni Köln bei dem Verwaltungsgericht Köln eingereicht, um die Einsichtnahme in den Kooperationsvertrag zu erwirken. Die CBG begründet ihre Forderung damit, dass die Uniklinik eine öffentlich finanzierte Einrichtung ist und damit der öffentlichen Kontrolle untersteht. Es müsse verhindert werden, dass die universitäre Forschung den wirtschaftlichen Interessen großer Konzerne untergeordnet werde, betont Philipp Mimkes vom Vorstand der CBG. Verhindert werden müsse auch, dass Bayer die Uniklinik als preiswerte Forschungseinrichtung für privat-wirtschaftliche Interesse missbrauche.

Die Kölner Uniklinik hatte mit Bayer vor etwa drei Jahren eine Forschungskooperation in den Bereichen Onkologie, Neurologie und Kardiologie vereinbart. Die Vertragsbedingungen blieben geheim. Ungeklärt sei daher, so CBD, wie die Universität an den Ergebnissen gemeinsamer Projekte partizipiert, wer künftige Forschungsbereiche auswählt, ob auch Medikamente für ökonomisch uninteressante Krankheiten untersucht werden und wie die Publikationsfreiheit sichergestellt wird. Denn immer häufiger, so befürchtet die CBG, verschwänden negative Studien-Ergebnisse in der Schublade.

AStA Köln unterstützt Klage
Auf Unterstützung traf die Klage bei dem Allgemeinen Studierendenausschuss der Universität zu Köln (AStA). "Private Förderung, die einer Geheimhaltung unterliegt, gefährdet die freie Forschungsarbeit, unter anderem auch der Grundlagenforschung, der Uniklinik. Was für die Uniklinik gilt, ist auf die gesamte Universität übertragbar. Deswegen fordern wir die Offenlegung sämtlicher Drittmittelverträge an der Universität zu Köln." sagt Jonas Thiele 1. AStA Vorsitzender der Uni Köln. "In unserem universitären Studium wird vermittelt, dass Fragestellungen und Ergebnisse klinischer Studien durch Nichtveröffentlichung und Einfluss von Sponsoren negativ beeinflusst und verzerrt werden können. Dass nun bei der eigenen Uniklinik keine Aussage mehr darüber gemacht werden kann, ob alle Forschungsinhalte und -ergebnisse korrekt oder überhaupt publiziert werden, obwohl eine öffentliche Finanzierung dies garantieren sollte, ist unverständlich", ergänzt Thomas Heise, Student der Gesundheitsökonomie und AStA Referent.

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