Symbolbild Letzte Generation | Foto: Bopp.

Köln | Am Dienstag mussten sich zwei Klimaaktivisten der Letzten Generation vor Gericht verantworten. Bei dem Prozess geht es um eine Aktion vom 1. Juli 2022, bei der einige Klimakleber:innen sich im Gleisdreieck an der Abfahrt der A57 festklebten. Eine Dame und ein Herr, die sich bei der Aktion ebenfalls festklebten, stehen nun wegen Nötigung vor dem Kölner Amtsgericht.

Trotz, dass die beiden Angeklagten die Tat am Dienstag zugaben, rechtfertigten sie die Aktion mit dem Klimanotstand. Die Teilnahme an Aktionen von Fridays For Future habe den beiden nicht den gewünschten Erfolg gebracht, weshalb sie nun zu drastischeren Mitteln greifen mussten.

Bei dem Tatvorwurf „Nötigung“ können Angeklagte in der Regel mit einer Geldstrafe oder einer Freiheitsstrafe von bis zu 3 Jahren rechnen. Da die beiden Klimakleber nicht vorbestraft seien, bleibe es wohl bei einer Geldstrafe.

agr