Köln wird nach den aktuellen Berechnungen des Innenministeriums exakt 100.321.827 Euro erhalten. Gefolgt von Dortmund dass 77.913.234 Euro, Essen 70.116.294 Euro und Duisburg 66.830.440 Euro. Im direkten Vergleich der Nachbarstädte bekommt etwa Düsseldorf 50.486.265 Euro und Bonn 46.857.545 Euro. Auf den Einwohner gerechnet bedeutet dies für Köln 97 Euro, Bonn 148 Euro und Düsseldorf 86 Euro pro Einwohner. Die Summen stehen noch unter dem Vorbehalt, dass sowohl Bundestag, wie auch Bundesrat dem Konjunkturpakett II zustimmen und die Kommunen nachweisen können für was das Geld ausgegeben werden soll. Die Gelder sind Infrastrukturmassnahmen und für den Schulausbau vorgesehen. Das Innenministerium stellte die Berechnungsgrundlage dar. Grundlage für die Verteilung der Mittel auf die Kommunen werden die bewährten Schlüssel für die Schul-/Bildungspauschale, die Investitionspauschalen und die Schlüsselzuweisungen sein. Eine erste Modellrechnung, zur Verteilung der Mittel auf die Kommunen in Nordrhein-Westfalen liegt bereits vor.  Die Verteilung des Geldes für die Bildungsinfrastruktur hängt davon ab, wie viele Schüler in einer Kommune eine öffentliche oder auch eine anerkannte Ersatzschule besuchen. Die Mittel für die übrige kommunale Infrastruktur werden nach Einwohnerzahl, Fläche und Finanzkraft zugewiesen. Dieser Schlüssel garantiert, dass alle Kommunen von dem Konjunkturpaket II profitieren, auch finanzschwächere.

Insgesamt fließen 1,384 Milliarden  Euro für Investitionen in Kindergärten, Schulen und Weiterbildungseinrichtungen und 996 Millionen Euro in die übrige kommunale Infrastruktur. „Jede Kommune kann in eigener Verantwortung entscheiden, in welche Einrichtung investiert wird“, erklärte der Innenminister Dr. Ingo Wolf in Düsseldorf. Als „Wermutstropfen“ bezeichnete der Innenminister jedoch die Vorgabe des Bundes, die Mittel nur in dem Maße auszuzahlen, in dem sie in den Kommunen auch tatsächlich abfließen: „Wir wollten den Kommunen das Geld nicht nur pauschal bewilligen sondern auch pauschal auszahlen.“ Der Bund will die Mittel jedoch erst nach Vorlage von Verwendungsnachweisen freigeben. „Wir werden deshalb jetzt mit den kommunalen Spitzenverbänden eine Lösung suchen, um dieses – für uns leider unvermeidbare – Melde- und Auszahlungsverfahren so einfach und schnell wie möglich zu gestalten“, sagte Wolf.

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Aktualisiert: [15:55 Uhr]
Zu den Mitteln aus dem Konjunkturpaket für Köln äußert sich der Kölner FDP-Fraktionsgeschäftsführer Ulrich Breite. Hier seine Erklärung im Wortlaut:
„Die FDP–Fraktion freut sich über die unbürokratische Mittelzuwendung in Höhe von 100.321.827 Euro, die das Land an die Stadt Köln ausschütten wird. Die Stadt Köln erhält insgesamt für Bildungsinvestitionen 72.596.665 Euro. Für die allgemeine Infrastruktur steht der Stadt 27.724.162 Euro zur Verfügung.

Damit können zügig erforderliche Modernisierungen in der Bildungsinfrastruktur, wie z.B. bei der energetischen Sanierung von Schulen oder im Städtebau getätigt werden. Diese zusätzlichen Investitionen werden helfen, die lokale Wirtschaft anzukurbeln, Arbeitsplätze zu sichern und ggf. auch neue zu schaffen. Das Ziel, gestärkt aus der Krise heraus zu kommen, muss auch in Köln genutzt werden. Die Verwaltung darf diese Chance nicht verbummeln. Wir Liberale haben da so unsere Sorgen, wenn wir an die Erfahrungen der letzten Zeit denken. Fritz Schramma muss daher die zeitnahe Nutzung der Mittel zur Chefsache machen und bei Verschleppung auch mal hart durchgreifen.

Erst am vergangenen Freitag hatte sich die schwarz-gelbe Landesregierung mit den kommunalen Spitzenverbänden auf den "Zukunftspakt Kommunen" verständigt und schon liegt eine kommunenfreundliche Lösung auf dem Tisch. Die Kommunen erhalten hiernach pauschal 2,38 Mrd. Euro von insgesamt 2,844 Mrd. Euro. Das entspricht 83,68 Prozent der Gesamtmittel und übertrifft damit deutlich die Vorgaben des Bundes von 70 Prozent. Da können selbst SPD und Grüne mal nicht meckern.

Verteilungsmaßstab sind unbürokratische Pauschalen nach objektiven Kriterien, ein erneuter Beweis dafür, wie kommunalfreundlich die CDU/FDP geführte NRW-Landesregierung ist. Zeitaufwendige und bürokratische Antragsverfahren für jedes einzelne Investitionsprojekt entfallen. Die Stadt Köln muss lediglich ihre Investitionsmaßnahmen quartalsweise dokumentieren.“

Aktualisiert: [17:59 Uhr]
OB Schramma begrüßt Zuweisung und Vereinfachungen im Vergabeablauf, sieht Vorfinanzierungsregelung aber kritisch
Oberbürgermeister Fritz Schramma, der grundsätzlich die Umsetzung des Konjunkturpaketes durch die Landesregierung ausdrücklich begrüßt hat, will das Landesinnenministerium bei seinen Bemühungen unterstützen, diese für die Kommunen schwierige Eckbedingung für die Kommunen so praktikabel wie möglich zu gestalten. „Diese Bedingung macht es den Kommunen nicht einfacher. Ich hätte mir gewünscht, wir würden im Sinne einer schnellen Konjunkturbelebung die Mittel frühzeitig erhalten und dann abrechnen“, so der Oberbürgermeister. Außerordentlich hilfreich ist dagegen die Regelung, dass die Kommunen nicht bereits in diesem Jahr ihren Eigenanteil von inzwischen nur noch 12,5 Prozent der Kosten aufbringen müssen. Sowohl Bund und Land haben zwar erkannt, dass die Kommunen als größte öffentliche Auftraggeber wichtige Impulse zur Stärkung der Konjunktur setzen können.“

Oberbürgermeister Schramma begrüßt außerordentlich den erheblichen Anteil der Finanzhilfen im Bildungsbereich, der auch zu seinen Schwerpunkten zählt: „Durch diese Festlegung werden sowohl die Universität Köln, bei der gestern eine gemeinsame Sitzung des Stadtvorstands u.a. zum Thema Konjunkturpaket stattfand, als auch die Stadt Köln nachhaltig profitieren, so dass der Bildungsstandort Köln insgesamt erheblich gestärkt wird.“

Vereinfachung des Vergaberechts
Die Landesregierung beabsichtigt in Übereinstimmung mit dem Beschluss der Bundesregierung eine Vereinfachung des Vergaberechts. Demnach können befristet bis Ende 2010 die Städte und Gemeinden Bauleistungen bis 100.000 Euro Auftragswert freihändig vergeben und bis zu einer Million Euro beschränkt ausschreiben. Für Liefer- und Dienstleistungen soll bis zu einem Auftragswert von 100.000 Euro die Wahlmöglichkeit zwischen freihändiger Vergabe und beschränkter Ausschreibung bestehen. Die Kommunen sind aufgefordert, ihre Regelungen entsprechend anzupassen. Oberbürgermeister Schramma hierzu: „Von Minister Wittke habe ich die erfreuliche Nachricht erhalten, dass sich die Änderungen nicht nur auf das Konjunkturpaket II beziehen, sondern dass alle unsere Investitionen, auch die bereits jetzt im Haushalt veranschlagten, davon profitieren und somit zügiger abgewickelt werden können. Das ist eine gute Nachricht für Köln. Jetzt können wir auch die Investitionen der Stadt zügig auf Schiene setzen“. Mit dieser wirkungsvollen Erleichterung der Auftragsvergabe verspricht Schramma: „Ich sorge dafür, dass wir unsererseits alles unternehmen werden, um die Aufträge so schnell wie möglich auf den Markt zu bringen. Nur so können wir wirkungsvoll Arbeitsplätze in Köln sichern. Dazu habe ich die Kämmerei beauftragt, gemeinsam mit dem Rechnungsprüfungsamt und dem Vergabeamt alle notwendigen Änderungen unseres Stadtrechts vorzunehmen.“

Derzeit sollen die Projektvorschläge der Dezernate zentral in der Finanzverwaltung zusammengestellt werden. Nach den heute bekanntgegebenen Regularien habe das Finanzdezernat alle Dezernenten aufgefordert, kurzfristig ihre Vorschläge auf die neuen Konditionen hin zu überprüfen und gegebenenfalls zu ergänzen. Klärungsbedarf bestehe noch bei der Frage, was im Sinne des Fördergesetzes unter „zusätzlichen Investitionen“ konkret zu verstehen sei. Außerdem müssten die die Förderpunkte „Städtebau“ und „sonstige Infrastrukturmaßnahmen“ klarer gefasst werden. Schramma: „Wir sind mit unseren Vorbereitungen weitgehend fertig. Sobald die noch offenen Fragen vom Land geklärt sind, wird die Liste unserer Maßnahmen bei der Kämmerei überprüft und der Politik vorgelegt.“


[ag]