Köln | In Köln werden in Zukunft nicht mehr nur die Glocken läuten, sondern auch Muezzine Muslime zum Freitagsgebet für eine Dauer von maximal fünf Minuten rufen können. Die Stadt Köln ermöglicht dies.

Die Stadt schreibt, dass sie den Ruf des Muezzins zum Gebet rechtlich geprüft habe und jetzt ein zunächst auf zwei Jahre begrenztes Modellprojekt starten wird. Moscheegemeinden können damit auf Kölner Stadtgebiet zum Freitagsgebet am Mittag rufen.

In einer schriftlichen Mitteilung der Stadt wird die Kölner Oberbürgermeisterin Henriette Reker zitiert, die mit dieser Öffnung zeigen will, dass in Köln Vielfalt gelebt wird: „Ich freue mich, dass wir mit diesem Modellprojekt den berechtigten religiösen Interessen der vielen Muslim*innen in unserer weltoffenen Stadt Rechnung tragen, damit ein Zeichen der gegenseitigen Akzeptanz der Religion setzen und ein Bekenntnis zur grundgesetzlich geschützten Religionsfreiheit abgeben – aber auch die Interessen der hier lebenden Muslim*innen akzeptieren“.

Bevor die ersten Rufe im Kölner Stadtgebiet ertönen werden, müssen die Moscheegemeinden einen Antrag bei der Kölner Stadtverwaltung stellen. Diese wird dann einen öffentlich-rechtlichen Vertrag mit den Gemeinden abschließen. Der Ruf darf Freitags in der Zeit zwischen 12 und 15 Uhr erfolgen. Die Zeitspanne von drei Stunden ist so festgelegt, da der Beginn des Mittagsgebets je nach Jahreszeit variiert.

Die Gemeinden müssen die Bevölkerung in ihrem Umfeld allerdings vorab informieren und Ansprechpartner benennen, die bei Problemen oder Beschwerden ansprechbar sein müssen. Nach den zwei Jahren will die Stadt das Modellprojekt evaluieren.

Autor: red
Foto: Das Bild zeigt die Zentralmoschee der DITIB in Köln-Ehrenfeld