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Köln | Der Impfstoff Novavax hat Nordrhein-Westfalen erreicht und wird ab Rosenmontag in Köln verimpft.

Bei Novavax handelt es sich um einen sogenannten Proteinimpfstoff. Bisher standen mRNA- und Vektor-Impfstoffe zur Verfügung.

Kölner*innen, die sich mit Novavax impfen lassen wollen, müssen einen Nachweis erbringen, dass sie in Köln wohnen oder arbeiten. Es gibt zudem eine Priorisierung des NRW-Gesundheitsministeriums. Dazu schreibt die Stadt Köln: „Es wurde ein Impfstoffkontingent für Personen aus den Gesundheitsberufen sowie weiterer Berufsgruppen bestimmt, die unter die einrichtungsbezogene Impfpflicht nach Paragraph 20a Infektionsschutzgesetz fallen. Die Berechtigung für diesen Personenkreis müssen Impfwillige über eine Arbeitgeberbescheinigung nachgewiesen. Der Vordruck ist unter https://www.mags.nrw/sites/default/files/asset/document/arbeitgeberbescheinigung_zur_bestaetigung_der_impfpflicht.pdf abrufbar. Diese Bescheinigung ist vom Arbeitgeber auszufüllen und zum Impftermin mitzubringen. Sie wird vor der Impfung kontrolliert.“

Zudem können sich Kölner*innen zunächst mit Novavax impfen lassen, die eine Unverträglichkeit von mRNA- und Vektorimpfstoffen nachweisen können. Dazu müssen sie ein ärztliches Attest vorlegen. Daneben soll es den Impfstoff für eine gewisse Anzahl anderer Impfwilliger ebenso geben.

Der Impfstoff Novavax wird zunächst in Köln nur im städtischen Gesundheitsamt oder an der Impfstelle Lanxess Arena verimpft. Geimpft wird ausschließlich mit Termin. Eine Terminvereinbarung ist möglich unter: https://ga-koeln.impfsystem.de/visitor/

Menschen die zur priorisierten Gruppe Impfwilliger gehören sollen dies bereits bei der Terminvergabe angeben.

Zum Impfstoff gibt die Stadt Köln an: „Novavax ist für Erwachsene ab 18 Jahren zugelassen und steht aktuell ausschließlich für ungeimpfte Personen, also für Erst‑ und Zweitimpfungen, zur Verfügung. Eine Kombination mit anderen Impfstoffen ist derzeit nicht möglich. Für eine Grundimmunisierung sind zwei Impfungen im Abstand von drei Wochen erforderlich. Die Anwendung des Impfstoffs von Novavax während der Schwangerschaft und Stillzeit wird zum jetzigen Zeitpunkt nicht empfohlen. Eine Impfung kann jedoch nach ärztlicher Aufklärung und Risikoakzeptanz der zu impfenden Person erwogen werden, wenn bei einer Schwangeren oder Stillenden eine produktspezifische, medizinische Kontraindikation für mRNA-Impfstoffe besteht.“