Das Symbolbild zeigt ein Feuerwerk

Köln | In der Silvesternacht richtet die Stadt Köln eine feuerwerksfreie Zone rund um den Kölner Dom ein. In diese Zone dürfen keine Böller, Raketen oder anderes Feuerwerk mitgenommen werden – dazu zählen auch Wunderkerzen.

Die feuerwerksfreie Zone wird vom 31. Dezember, 18 Uhr, bis 1. Januar, 5 Uhr, eingerichtet. Zwischen 22 und 2 Uhr wird der feuerwerksfreie Bereich bis zu Komödienstraße/Marzellenstraße, Andreaskloster, Burgmauer sowie Ecke Trankgasse/Kardinal-Höffner-Platz ausgeweitet. Besucher:innen, die die feuerwerksfreie Zone betreten möchten werden an den verschiedenen Zugängen kontrolliert.

Saftige Geldbuße droht

Für das gesamte Stadtgebiet gilt: Das Abbrennen pyrotechnischer Gegenstände in unmittelbarer Nähe von Kirchen, Krankenhäusern, Kinder- und Altersheimen ist verboten. Bei Verstößen droht eine Geldbuße von bis zu 50.000 Euro.

Dies ist Bestandteil des Sicherheitskonzeptes, das die Stadt Köln mit der Bundespolizei, der Landespolizei, der Wasserschutzpolizei, den Kölner Verkehrs-Betrieben (KVB), der Deutsche Bahn (DB) und den Abfallwirtschaftsbetrieben Köln (AWB) für den Jahreswechsel 2022/23 abgestimmt hat.

Medizinische Hilfe
Feuerwehr und Hilfsdienste richten vier Unfallhilfestellen (UHS) in der Kölner Altstadt ein, an die sich Personen, die medizinische Hilfe benötigen, wenden können:
– UHS Frankenwerft im Bereich Rheingarten/Weltjugendtagsweg
– UHS Fischmarkt im Bereich Rheingarten/Fischmarkt
– UHS Leystapel unter der Deutzer Brücke, linksrheinisch
– UHS Deutzer Brücke im Bereich der linksrheinischen Brückenrampe an der Abfahrt Markmannsgasse samt mobiler UHS für den rechtsrheinischen Bereich der Deutzer Brücke

Hilfe für Betroffene von sexualisierter Gewalt in der Silvesternacht

Personen, die sexuell belästigt, genötigt, bedroht oder vergewaltigt worden sind, finden Hilfe bei den Beraterinnen von EDELGARD. Sie sind von 22 bis 2 Uhr unter der Rufnummer 0221/221-27777 erreichbar. Zudem gibt es in Köln 180 „schützende Orte“, wo Frauen und Mädchen Hilfe finden, wenn sie sich belästigt und bedroht fühlen. Eine Online-Anwendung zeigt diese Orte an: https://map.edelgard.koeln.


Sperrungen für den mobilen Verkehr, Fußgänger*innen und Radfahrende
In der Silvesternacht sind insbesondere im Innenstadtbereich zahlreiche Straßen und Brücken gesperrt und es gelten Halteverbote. Welche Straßen und Brücken gesperrt sind und wo Halteverbote eingerichtet werden, kann unter: https://www.stadt-koeln.de/artikel/08061/index.html aufgerufen werden.

Fahrverbot für Lkws in der Innenstadt
Für Lkw über 7,5 Tonnen zulässigem Gesamtgewicht sowie für Lkw mit Anhängern hat die Stadt Köln ein Fahrverbot in der Innenstadt verhängt. Es gilt von Samstag, 31. Dezember, 20 Uhr, bis Sonntag, 1. Januar, 4 Uhr. Weitergehende Informationen und der Antragsvordruck für eine Ausnahmegenehmigung sind unter: https://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/verkehr/fahrverbot-fuer-lastkraftwagen-silvester zu finden.

agr