Der Verhandlungssaal beim Prozess zu den Corona-Soforthilfen vergangene Woche in Köln. Foto: privat

Köln | Es war ein vielbeachtetes Urteil vor wenigen Tagen. Da es möglicherweise eine Sogwirkung nach sich ziehen wird.

Sechs Urteile fällte das Verwaltungsgericht Köln zu den Corona-Soforthilfen des Landes Nordrhein-Westfalen. In allen sechs Fällen stellte das Kölner Gericht fest, dass die Rückforderung der Corona-Soforthilfen rechtswidrig waren. Geklagt hatten sechs Solo-Selbstständige und Kleinunternehmer.

Bescheide rechtswidrig: Kölner Jurist über die Folgen des Urteils

Vertreten wurden sie vom Kölner Top-Juristen Oliver Luesgens. Im Gespräch mit report-K erläutert der Anwalt die Sachlage aus seiner Sicht und schildert, wie es nun weitergehen könnte.

„Das Urteil hat es in sich, denn die weit überwiegende Mehrheit der Betroffenen hat aus Angst vor Sanktionen – man drohte den Leuten seitens der Behörde mit Subventionsbetrug – vorschnell zurückgezahlt. Es bleibt abzuwarten, ob die Bezirksregierung bzw. das Land jetzt ernsthaft im Wege der zugelassenen Berufung vor das OVG Münster zieht; angesichts der zweiten „Klatsche“, die man sich nach dem VG Urteil Düsseldorf nunmehr auch vor dem VG Köln abgeholt hat, ein sehr fragwürdiges Unterfangen“, so Luesgens.

Das Land hat definitiv versagt; hier werden sicherlich auch noch „Köpfe“ der Verantwortlichen rollen

Jurist Oliver Luesgens

Denn wie das Gericht befand, sei das Land zu Unrecht davon ausgegangen, dass die Bewilligungen im Frühjahr 2020 unter dem Vorbehalt einer späteren Entscheidung standen. Die Bewilligungsbescheide wiesen das nicht aus, was rechtlich möglich gewesen wäre. Die Unklarheiten habe also die Behörde zu verantworten, so das Gericht.

Was empfiehlt Luesgens daher nun den Betroffenen weiter?

Der Kölner Top-Jurist Oliver Luesgens vertritt Kläger der Corona-Soforthilfen. Foto: Bopp

Der Jurist: „Wir raten insbesondere den rund 66.000 Betroffenen, die bislang noch keinen Bescheid erhalten haben, bei der Behörde anzufragen, wie es nun für sie weitergeht – der eigentliche Skandal ist nämlich, dass die Behörde mit Blick auf die Klagewelle im Januar 2022 die Aussendung weiterer (fehlerhafter) Bescheide aussetzte. Das Land hat definitiv versagt; hier werden sicherlich auch noch „Köpfe“ der Verantwortlichen rollen, wenn man bedenkt, wieviel Gelder hier leichtfertig verbrannt wurden.“

Die Folgen seien somit insbesondere für den Steuerzahler noch nicht abzusehen: „Sollte die Behörde die Berufung wagen, und sodann mit großer Wahrscheinlichkeit auch zweitinstanzlich versagen, dann wird die Sache eine politische Brisanz ungeahnten Ausmaßes erfahren.“

Nächster Termin: Am Freitag vor dem Verwaltungsgericht Gelsenkirchen, es folgen Aachen und Arnsberg.