Das Symbolbild zeigt den dunklen Kölner Dom

Köln | Die Deutsche Bischofskonferenz hat Änderungen im kirchlichen Arbeitsrecht als Empfehlung für die deutschen Bistümer beschlossen. Jetzt muss diese Änderung in diözesanes Recht umgesetzt werden. Das Erzbistum Köln gab heute bekannt, dass es die Änderungen umsetzen will.

Der privaten Lebensgestaltung von Mitarbeitenden soll in Zukunft keine Rolle mehr zugewiesen werden. Diese Entscheidung traf die Vollversammlung des Verbandes der Diözesen Deutschlands. Dort wurde folgendes formuliert: „Der Kernbereich privater Lebensgestaltung unterliegt keinen rechtlichen Bewertungen und entzieht sich dem Zugriff des Dienstgebers“. Das bedeutet im konkreten Fall, dass wenn etwa Mitarbeitende an kirchlichen Krankenhäusern nach ihrer Scheidung wieder heiraten, wird dies in Zukunft die Kirche als Arbeitgeber nicht mehr interessieren. Auch ob Erzieher:innen in einer schwulen oder lesbischen Partnerschaft offen leben, bleibt außen vor.

Abgeleitet von der Religionsfreiheit gelten in den Kirchen bisher besondere Loyalitätspflichten. Katholischen Beschäftigten, die aus ihrer Kirche austreten, nach einer Scheidung wieder heiraten oder eine gleichgeschlechtliche Ehe schließen, drohen Konflikte mit ihrem Arbeitgeber. Vor allem auch die Caritas übte Druck auf die deutschen Bischöfe aus. Die Religionszugehörigkeit werde weiterhin eine Rolle in den Seelsorgeberufen spielen.

„Nach Evaluation der alten Grundordnung war eine Überarbeitung notwendig geworden. Neu ist der institutionenorientierte Ansatz“, erklärte Kölns Erzbischof Rainer Maria Woelki. „Wann das neue kirchliche Arbeitsrecht in Kraft tritt, kann ich präzise noch nicht sagen, dazu sind diverse Vorkehrungen erforderlich, wie beispielsweise die Veröffentlichung im Amtsblatt.“ Der Kardinal fordert allerdings, dass sich die Mitarbeitenden mit den Zielen und Werten der katholischen Einrichtungen identifizierten.

red01