Das Symbolbild zeigt ein Boot mit Flüchtlingen

Köln | Nach der Landtagswahl in NRW am 15. Mai sondieren die beiden Wahlgewinner CDU und Grüne. Der Kölner Flüchtlingsrat äußert die Befürchtung, dass Flüchtlingspolitik vor der Vielzahl anderer Themen nicht entsprechend Eingang in Koalitionsverhandlungen finden könnte und schrieb den Sondierern 7 Forderungen auf.

Es geht um humanitäre Fluchtpolitik, die der Kölner Flüchtlingsrat einfordert. Die neue Landesregierung soll ein Gesamtkonzept für eine humanitäre Fluchtpolitik erarbeiten und umsetzen. Dabei ist dem Kölner Flüchtlingsrat eines wichtig: „Menschenrechte und der Schutz von Geflüchteten sind aber nicht
verhandelbar.“

Die 7 Kernforderungen des Kölner Flüchtlingsrates:

Abkehr vom „Asylstufenplan“, weitgehender Verzicht auf zentrale Aufnahmeeinrichtungen und Wohnsitzverpflichtung dort nur bis maximal drei Monate für alle Geflüchteten.

Aufhebung der Wohnsitzregelung für Schutzberechtigte und wohlwollende Prüfung von Umverteilungsanträgen.

Klare und für die Ausländerbehörden verbindliche Vorgriffsregelungen für die von der Bundesregierung vorgesehene Ausweitung der Bleiberechte nach §§ 25a, 25b AufenthG und das Chancen-Aufenthaltsrecht sowie für die vorgesehene Abschaffung der Arbeitsverbote für hier Lebende.

Verpflichtung der Ausländerbehörden zur vollen Ausschöpfung der gesetzlichen Ermessensspielräume zu Bleiberechts- und Härtefallregelungen. Zudem müssen Entscheidungen der Härtefallkommission NRW abgewartet und positive Entscheidungen auch umgesetzt werden.

Keine Abschiebung von vulnerablen Personen und keine Abschiebung in Kriegs- und Krisengebiete. Die Abschiebehaft Büren muss ersatzlos geschlossen werden.

Großzügige Landesaufnahmeprogramme für gefährdete Menschen aus Kriegs- und Krisengebieten, Seenotgerettete und Schutzsuchende aus Lagern an den EU-Außengrenzen. Verteilung der aufgenommenen Personen insbesondere auf die Kommunen, die sich zu „Sicheren Häfen“ erklärten.

Ausbau des Förderprogramms „Soziale Beratung von Geflüchteten“ sowie langfristige und auskömmliche Finanzierung der unabhängigen freien Träger