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Köln | Der Kölner Flüchtlingsrat befürchtet, dass der Kölner Ratsbeschluss zur Auflösung der „Gemeinschaftsunterkünfte“ zu platzen drohe. Besonders kritisch sieht der Flüchtlingsrat, dass die Steigerung der Unterbringung in abgschlossenen Wohneinheiten nicht garantiert werden könne.

Es ist eine Mitteilung der städtischen Verwaltung an den Integrationsrat, der den Flüchtlingsrat aufhorchen lässt. So hatte der Kölner Rat noch in seiner Sitzung am 4. Februar 2021 beschlossen, dass die Stadt jährlich die Unterbringung von Geflüchteten in abgeschlossenen Wohneinheiten um 5 Prozent steigern soll. Jetzt sagt die Verwaltung, dies könne nicht garantiert werden. 2022 sollten zudem auf die Anmietung von „Beherbergungsbetrieben“ und der Betrieb von „Gemeinschaftsunterkünften“ beendet werden. Aber in der städtischen Mitteilung heißt es nun, dass diese doch gehalten werden sollten und wahrscheinlich sogar wieder stärker belegt werden müssten. Das zeigt sich auch daran, dass die städtische Unterbringungsreserve von 1.500 Plätzen bereits auf 1.000 Plätze gesunken ist.

„Dass die Flüchtlingszahlen auch in Köln nicht ewig sinken werden, muss doch jedem klar gewesen sein. Ganz offensichtlich hat es aber keinen Plan für die Auflösung der ‚Gemeinschaftsunterkünfte‘ gegeben, der auch äußere Faktoren beinhaltet – und das muss sich ändern. Die Verwaltung sollte sich dabei nicht nur auf das sogenannten Ressourcenmanagement des Wohnungsamtes berufen, sondern endlich auch zivilgesellschaftliche Organisationen und das Ehrenamt mit an den Tisch holen. Besonders das Auszugsmanagement hätte gestärkt werden müssen. Das ist aber bewusst nicht geschehen. Ein großer Fehler, der jetzt für alle sichtbar wird. Der Ratsbeschluss muss umgesetzt werden – mit Kraftanstrengung und Strategie!,“ so Claus-Ulrich Prölß, Geschäftsführer des Kölner Flüchtlingsrates in einem schriftlichen Statement.