Eine Außengastronomie am Kölner Eigelstein.

Köln | Werden die Kölner:innen in diesem Frühjahr die Außengastronomie wie im vergangenen Sommer genießen können? Das ist nicht nur abhängig vom Wetter, sondern von den Entscheidungen der Kölner Politik und Stadtverwaltung. Die Fraktionen der Parteien Grüne, SPD, FDP, Die Partei in der Bezirksvertretung (BV) Innenstadt haben für die Sitzung am morgigen Donnerstag einen Dringlichkeitsantrag mit dem Titel „Außengastronomie – Moratorium einhalten!“ eingebracht.

Den vier Parteien geht es dabei vor allem darum, dass die Kölner Gastronomen die Flächen weiter für ihre Außengastronomie nutzen können, die ihnen durch einen Beschluss der BV Innenstadt vom August 2022 durch ein Moratorium zugesprochen wurden. In den Zeiten der Corona-Pandemie erhielten die Kölner Gastronomen die Möglichkeit, größere Flächen im öffentlichen Raum für ihre Außengastronomie zu nutzen. Diese Sondererlaubnis entschied die Politik mit einer Gültigkeit bis zum 31. Dezember.

Wie es generell mit der Kölner Außengastronomie weitergeht soll ein sogenannter Konsultationskreis entscheiden. Dieser ist mittlerweile konstituiert – also nahm seine Arbeit auf – und wird sich mit neuen Gestaltungsrichtlinien für die Kölner Außengastronomie befassen. Mit ersten Ergebnissen aus dem Konsultationskreis rechnen die antragstellenden Parteien Ende Oktober. Bis der Konsultationskreis die endgültigen Regelungen beschließt, soll das Moratorium für die Kölner Außengastronomie-Flächen weiter bestehen und diese damit im bisher genehmigten Umfang der Corona-Jahre weiter von den Kölner Wirt:innen genutzt werden können.

ag