Das Symbolbild zeigt einen Deutschen Pass.

Köln | Am 18. April tritt der Integrationsrat der Stadt Köln zu seiner kommenden Sitzung zusammen und beschäftigt sich mit einer Resolution zur Novellierung des Staatsangehörigkeitsgesetzes. Diese richten die Kommunalpolitiker:innen an die Kölner Bundestagsabgeordneten. Im Entwurf des Antrages wird der „Generationenschnitt“ ausdrücklich abgelehnt.

Der Kölner Integrationsrat greift den Beschluss des Landesintegrationsrates NRW auf und fordert, dass die Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes umgesetzt wird und an die Lebensrealität in Deutschland angepasst wird.

Kernforderungen sind:

• die Verkürzung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts von acht Jahren auf fünf Jahre
• die Verkürzung der Dauer des rechtmäßigen Aufenthalts auf drei Jahre bei „besonderen Integrationsleistungen“
• der Verzicht auf einen Einbürgerungstest und einen Sprachnachweis ab dem 67. Lebensjahr
• die generelle Hinnahme von Mehrstaatigkeit

Menschen mit internationaler Familiengeschichte prägen das Land

Der Kölner Integrationsrat begrüßt die von der Bundesregierung angestoßene Gesetzesreform zum Staatsangehörigkeitsgesetzes und sieht einen Fortschritt für die Gesellschaft und Menschen mit internationaler Familiengeschichte. Deutschland sei ein Einwanderungsland stellt der Kölner Integrationsrat in seinem Antrag fest. Menschen mit internationaler Familiengeschichte lebten nicht nur seit Generationen in Deutschland, sondern prägten die Geschichte des Landes und das Zusammenleben. Durch den Vorstoß der Ampelregierung sieht der Kölner Integrationsrat die Möglichkeit, dass die bislang bestehende und demokratisch bedenkliche Lücke zwischen Wohnbevölkerung und Wahlbevölkerung geschlossen werden könne.

Der bessere Zugang zur deutschen Staatsbürgerschaft stärke den Einbürgerungswillen und das Zugehörigkeitsgefühl zum Deutschen Staat und es verbessere sich die Teilhabe im Alltag, sei es in den Schulen oder auf dem Wohnungsmarkt. Der Kölner Integrationsrat sieht darin einen wichtigen Beitrag zum friedvollen Zusammenleben und zur Rassismus-Prävention.

Integrationsrat lehnt „Generationenschnitt“ ab

Die Enkelgeneration der Menschen, die über eine „Doppelte Staatsbürgerschaft“ verfügten, dürfe nicht durch den sogenannten „Generationenschnitt“ zurückgeworfen werden. So existiere dieser „Generationenschnitt“ nicht für EU-Bürger:innen. Eine derartige Regelung eines „Generationenschnittes“ hätte zur Folge, dass deutsche Staatsbürger*innen mit Wurzeln in sogenannten Drittstaaten, gegenüber deutschen Staatsbürgern*innen deren Herkunftsland innerhalb der Europäischen Union liegt, benachteiligt werden. Dies, so der Kölner Integrationsrat, sei nicht mit den Werten des Grundgesetzes, vereinbar. Diesen Vorstoß bewertet der Kölner Integrationsrat als „Rechtspopulismus“.

Ob die Resolution und vor allem die Ablehnung des „Generationenschnittes“ durch den Kölner Integrationsrat, sofern er diese am 18. April auf den Weg bringt, bei allen Kölner Bundestagsabgeordnete auf volle Zustimmung treffen wird, dürfte fraglich sein. So zitiert die „Taz“ im November 2022 die Kölner CDU-Bundestagsabgeordnete Serap Güler, die Mehrstaatlichkeit nicht generell ablehnte, zum Thema „Generationenschnitt“ und Mehrstaatlichkeit so: „Das heißt, man sucht sich eine Generation aus, ab der sie (Anmerkung der Redaktion: die doppelte Staatsangehörigkeit) nicht mehr weitergegeben wird. Spätestens sollte das ab der dritten Generation sein.“ Güler forderte zudem eine sachliche Diskussion der Reform des Staatsangehörigkeitsgesetzes ohne zu polemisieren.

ag