Köln/Berlin | In Berlin ist eine 41-jährige Klimaaktivistin aus Köln wegen der Beteiligung an drei Straßenblockaden zu einer Haftstrafe von acht Monaten ohne Bewährung verurteilt worden. Laut der „Letzten Generation“ ist es die bislang höchste Strafe wegen Sitzblockaden – selbst die Staatsanwaltschaft hatte eine Geldstrafe gefordert.
Das Amtsgericht Tiergarten in Berlin hat die 41-jährige Kölnerin am Mittwoch wegen Nötigung, versuchter Nötigung und Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte schuldig gesprochen. Weil die Frau im Prozess angegeben hatte, weiter protestieren zu wollen, sah das Gericht keine günstige Sozialprognose. Diese wäre für eine Bewährungsstrafe erforderlich. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.
Mit seiner Entscheidung ging das Gericht laut Gerichtssprecherin und Letzter Generation dabei klar über die Forderung der Staatsanwaltschaft hinaus, die in dem Prozess eine Geldstrafe von 1350 Euro für die Angeklagte gefordert hatte. Die Protestgruppe kritisierte am Donnerstag außerdem „die enormen Unterschiede im Strafmaß“ bei der Verurteilung von Mitgliedern wegen der Beteiligung an Straßenblockaden durch Gerichte. Dies sei „absurd“.
Aus Geldstrafen wurde eine Haftstrafe
Laut dem gerichtlichen Urteil hatte sich die Frau zwischen dem 10. und dem 19. Oktober 2022 in Berlin an drei Blockaden beteiligt und sich in zwei Fällen an der Straße festgeklebt. Sie war zunächst per Strafbefehl zu Geldstrafen verurteilt worden. Weil die 41-Jährige dagegen Einspruch eingelegt hatte, kam es zum Prozess.
Die Staatsanwaltschaft Berlin beantragte eine Geldstrafe von insgesamt 1350 Euro (90 Tagessätze à 15 Euro) gegen die Frau, die nach eigenen Angaben arbeitsuchend im sozialen Bereich ist. Das Gericht ging jedoch darüber hinaus und verhängte eine Freiheitsstrafe.
rs