Die Sparkasse Köln-Bonn vertritt unverändert die Auffassung, dass zu ihren Lasten gehandelt wurde. "Das Gericht ist der Argumentation der Sparkasse bedauerlicherweise nicht gefolgt, wir sind enttäuscht," sagte Norbert Minwegen, Pressesprecher der Sparkasse KölnBonn. "Jetzt werden wir die Urteilsbegründung abwarten und dann entscheiden, wie unsere nächsten Schritte aussehen," so Minwegen. Und weiter: "Wir haben versprochen, die Dinge aufzudecken und Gelder dann zurückzufordern, wenn die Sparkasse KölnBonn zu Schaden gekommen ist. Deshalb sind wir verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Durchsetzung unserer Ansprüche zu prüfen." Die Klage gegen Schröder und Bietmann ist von der Sparkasse nach einer Beschlussfassung im Verwaltungsrat des Institutes im Herbst 2010 eingereicht worden. In Rede stehen Schadensersatzansprüche in Höhe von zwei Millionen Euro, die nach Auffassung der Sparkasse KölnBonn gesamtschuldnerisch gegenüber Schröder und Dr. Bietmann bestehen. Grundlage für die Klageerhebung war der Prüfbericht der Innenrevision der Sparkasse KölnBonn aus dem Frühjahr 2009 sowie weitere aktuelle Ermittlungsunterlagen.

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