Köln | Die Europäische Kommission hat mit Beschluss vom 26. April 2012 das Vertragsverletzungsverfahren um den Neubau der Kölner Messehallen gegen die Bundesrepublik Deutschland endgültig eingestellt (2005/4955). Der Stadt Köln drohen somit keine Strafzahlungen mehr.

Die Europäische Kommission hat jetzt den Schlussstrich unter das um den Neubau der Kölner Messehallen gezogen: Mit Beschluss vom 26. April 2012 hat die Kommission das Verfahren gegen die Bundesrepublik Deutschland endgültig eingestellt (2005/4955). Damit sind auch Spekulationen über angeblich drohende Strafzahlungen vom Tisch. Dies gab heute die Stadt Köln bekannt.

Die Europäische Kommission hatte 2007 eine Vertragsverletzungsklage im Zusammenhang mit der Errichtung der neuen Nordhallen der Kölner Messe beim Europäischen Gerichtshof (EuGH) eingereicht. Am 29. Oktober 2010 hatte der EuGH dann in seinem Urteil festgestellt, dass der von der Stadt Köln mit der Grundstücksgesellschaft Köln Messe 15 bis 18 GbR abgeschlossene Vertrag gegen das europäische Vergaberecht verstößt. Die Stadt zahlte zu viel Miete. Gespräche zwischen der Stadt und dem Investor hatten zu keinem Ergebnis geführt. Die Stadt hatte sich gegenüber der Grundstücksgesellschaft auf die Nichtigkeit des Vertrags berufen und hilfsweise die außerordentliche Kündigung ausgesprochen. Die Mietzahlungen wurden eingestellt. Die Grundstücksgesellschaft hat ihrerseits am 7. Oktober 2010 den Mietvertrag wegen der ihrer Auffassung nach bestehenden Mietrückstände gekündigt. Da das vom EuGH beanstandete Vertragsverhältnis nicht mehr besteht, hat die Europäische Kommission ihr Verfahren nunmehr beendet.

Autor: Cornelia Schlösser