Köln | aktualisiert | Das Verwaltungsgericht Köln untersagt der Kölner Polizei die Videobeobachtung auf dem Breslauer Platz, weil die Voraussetzung eines „Kriminalitätsschwerpunktes“ durch die tatsächlichen Fallzahlen nichtz mehr gedeckt ist. Ein Bürger klagte auf das Grundrecht informationeller Selbstbestimmung und das Gericht gab ihm im Eilentscheid recht. Damit muss die Kölner Polizei die Videobeobachtung und -überwachung am Breslauer Platz sofort einstellen. Die Initiative „kameras-stoppen.org“ meldete sich mit einem Statement zur Entscheidung des Gerichts zu Wort. Die Kölner Polizei prüft eine Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht NRW in Münster und schaltete die Kameras heute ab.

Die Polizei Köln gibt an, dass es sich beim Breslauer Platz um einen „Kriminalitätsschwerpunkt“ handele und sie nur durch Beobachtung mit den Kameras und durch die Videoaufzeichnung effektiv Straftaten verhindern könne. Das Gericht folgt der Argumentation der Polizei nicht und sieht die Voraussetzungen des Polizeigesetzes NRW für die Videoüberwachung am Breslauer Platz für nicht gegeben, da es sich nicht um einen „Kriminalitätsbrennpunkt handele“. Denn die Polizei darf nur dann überwachen und beobachten, wenn signifikant viele Straftaten, die der Straßenkriminalität zuzurechnen sind, begangen oder erwartet werden.

Das Gericht stellt zum Breslauer Platz fest: „Ein Vergleich der verfügbaren Zahlen zur Straßenkriminalität am Breslauer Platz insbesondere in den Jahren 2019 und 2020 mit der Straßenkriminalität im übrigen Stadtgebiet zeige jedoch, dass im Bereich des Breslauer Platzes nur 0,2 Prozent aller derartigen Delikte im Kölner Stadtgebiet begangen worden seien. Entgegen der Ansicht der Polizei sei der Breslauer Platz sowohl geographisch als auch nach seinem Platzcharakter dabei isoliert und nicht etwa als Teil der ebenfalls videoüberwachten Bereiche auf der anderen Seite des Hauptbahnhofs, der Dom-Platte und um den Dom herum zu betrachten. Es bestünden zudem Zweifel an der Verhältnismäßigkeit der Videoüberwachung des Breslauers Platzes. Die Straßenkriminalität sei dort seit 2015 um circa 50 Prozent gesunken; außerdem spreche Vieles dafür, dass die sich auf dem Breslauer Platz befindende Wache der Bundespolizei eine hinreichend abschreckende Wirkung auf potentielle Straftäterinnen und Straftäter entfalte.“

Gegen den Beschluss kann Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht Münster eingelegt werden. Aktenzeichen Eilentscheid Verwaltungsgericht Köln: 20 L 2340/19

Die Initiative „kameras-stoppen.org“ begrüßt die Entscheidung des Gerichts

Die Initiative „kameras-stoppen.org“ begrüßt die Entscheidung des Verwaltungsgerichts Köln und spricht davon, dass das Gericht der Argumentation der Kampagne und dem Kläger weitestgehend gefolgt sei. Die Initiative teilte schriftlich mit: „Wir freuen uns über diese Entscheidung auch im Namen der tausenden Bürgerinnen und Bürger, die auf dem Breslauer Platz nun nicht mehr tagtäglich ohne Anlass staatlich überwacht und jeweils für 14 Tage gespeichert werden.“ Und auch der Kläger kommt mit einem Statement zu Wort: „Über ein Jahr nach Einreichen des Eilantrags hat das Gericht nun eine Entscheidung getroffen, die die Grundrechte aller Bürgerinnen und Bürger in Köln gegen den Überwachungswahn der Polizei verteidigt. Ich bin zuversichtlich, dass das Ergebnis für den Neumarkt und den Ebertplatz auf das Gleiche hinauslaufen wird.“

Kölner Polizei prüft Beschwerde vor dem OVG Münster

Die Kölner Polizei stellte heute die Videobeobachtung auf dem Breslauer Platz ein. Der Kölner Polizeipräsident Uwe Jacob versandte ein schriftliches Statement: „Ich habe sofort die Abschaltung der Kameras am Breslauer Platz angeordnet. Meine Fachleute werden die Inhalte des Beschlusses analysieren und prüfen, ob die Polizei Köln in die Beschwerde beim Oberverwaltungsgericht in Münster gehen wird.“

Autor: Andi Goral