Köln | aktualisiert | Die Kölner Polizei wird ihre Videobeobachtungskameras mit denen sie rund um die Uhr die Kölner Bevölkerung im Blick hat jetzt mit einer neuen Technik ausstatten. Der Hintergrund ist, dass die Polizei Köln rechtswidrig Versammlungen nach Artikel 8 Grundgesetz in Köln beobachtete und gerichtlich verpflichtet wurde die Kameras bei Versammlungen zu verhüllen. Es bleiben Fragen nach der Funktionalität der Nachrüstung und Transparenz polizeilichen Handelns in Köln.

Polizei Köln will rechtswidriges Handeln öffentlich weiter vertuschen

Die Kameras sollen jetzt mit Rollos ausgestattet werden und dort wo das nicht geht bei Versammlungen weggeschwenkt werden. In ihrer öffentlichen Mitteilung schreibt die Kölner Polizei: „Die Live-Beobachtung sowie die Videoaufzeichnung bleiben wie bisher während der gesamten Versammlung ausgeschaltet. Die Steuerung der neuen Technik wird von den Videobeobachtern auf der Leitstelle der Polizei Köln übernommen.“ Die öffentliche Erklärung entspricht nicht der ganzen Wahrheit. Denn zum einen weigerte sich die Polizei Köln nur die reinen An- und Abschalt-Protokolle während einer Demonstrationen im Nachgang offenzulegen und wehrte sich gegen eine Verhüllung bei Kundgebungen erfolglos in zwei Instanzen gerichtlich. Am 18. Januar gab es in Köln auf dem zentralen Innenstadtplatz Neumarkt eine antirassistische Demonstration. Die Initiative kameras-stoppen.org wollte daraufhin von der Kölner Polizeibehörde wissen, ob die Kameras auf dem Neumarkt, die Versammlung filmten und Aufnahmen gespeichert wurden. Die Polizei Köln, so die Initiatoren der Klage weigere sich in angemessenem Zeitrahmen über diese Fragen Auskunft zu erteilen. Daher reichte die Initiative Anfang Oktober eine weitere Klage gegen Polizeipräsident Uwe Jacob ein, dass das Verwaltungsgericht Köln die Kölner Polizeibehörde verpflichtet diese Auskunft zu erteilen. Zudem wollen die Kläger erreichen, die Protokolle der Videoanlage für die Zeit der Versammlung einsehen zu dürfen.

Zudem räumt sie zu einer Versammlung am 14. November 2019 schriftlich gegenüber einem Kölner Rechtsanwalt ein: „Ich (Anmerkung der Redaktion: „Ich“ meint den Polizeibeamten der das Schreiben verfasste) habe bereits in meinem Schreiben vom 11.09.2020 bestätigt, dass die Aufschaltung der Kamera Ebertplatz 1 zwischen 19:36 Uhr und 19:37 Uhr auf den Bildschirm der Workstation WS 3 und zwischen 19:03 Uhr und 20:32 Uhr auf den Bildschirm der Workstation WS 8 während der Versammlung nicht der geltenden Rechtslage entsprach.“ Das bedeutet die Polizei Köln gibt schriftlich zu rechtswidrig gehandelt zu haben und trotz des Verbots eine Versammlung nach Artikel 8 Grundgesetz per stationärer Videobeobachtung überwacht zu haben und streut jetzt in ihrer aktuellen amtlichen Mitteilung den Kölnerinnen und Kölnern Sand in die Augen, indem sie behauptet die Kameras seien bei Versammlungen immer ausgeschaltet gewesen.

Polizei mehrfach uneinsichtig und intransparent

Im März fand in Köln-Mülheim eine Demonstration statt, die eine Zwischenkundgebung auf dem Wiener Platz mit einschloss. Dort sind ebenfalls Videobeobachtungskameras installiert. Die Veranstalter der Demonstration forderten die Polizei Köln auf, die Kameras zu verhüllen oder abzubauen. Das verweigerte die Kölner Polizeiführung. Dagegen klagten die Veranstalter vor dem Verwaltungsgericht Köln, dass den Teilnehmern der Demo Recht gab. (Beschl. v. 12.03.2020, Az. 20 L 453/20) Die Polizei Köln beließ es dabei aber nicht sondern legte Beschwerde vor dem Oberverwaltungsgericht des Landes Nordrhein-Westfalen ein und scheiterte erneut. (Beschl. v. 13.03.2020, Az. 15 B 332/20). Auch das OVG NRW entschied, dass die Kamerapräsenz einen Eingriff in das Versammlungsrecht darstelle. Selbst nach den Urteilen teilte die Polizei Köln in einer amtlichen veröffentlichten Mitteilung mit, dass sie den Beschluss als „Einzelfallentscheidung“ ansehe.

Die Polizei Köln veröffentlichte jetzt selbstgemachte Fotos von den Kameras und der Polizeiführung um Polizeipräsident Uwe Jacob, dem Leitenden Polizeidirektor Martin Lotz und dem Polizeioberrat Alexander Stoll bei Betrachtung der Kameras. Öffentlichkeit, etwa durch eine Einladung an die Medien stellte die Kölner Polizei nicht her, noch führte sie die Funktionalität sowie die Wirkweise transparent vor. Auch den Videobeochtungsraum in den Räumen des Polizeipräsidiums Köln kennt die Öffentlichkeit nur aus Fotomaterial, dass die Kölner Polizei selbst erstellte und veröffentlichte. Damals hieß es, eine Einladung an Medienvertreter sei unter Coronaschutzregeln nicht möglich. Diese Woche lud die Kölner Polizei allerdings die Medien zum Fototermin zur öffentlichen Dokumentation eines ihrer Fahndungserfolge.

Das sagt die Initiative kameras-stoppen.org zu den Maßnahmen der Kölner Polizei

Dei Initiative kameras-stoppen.org äußerte sich zu der jetzt angekündigten technischen Nachrüstung der Kameras und begrüßte diesen und spricht davon, dass die Kölner Polizei endlich die Forderung der Initiative umsetze. Seit fast zweieinhalb Jahren streitet sich die Initiative vor dem Verwaltungsgericht Köln über die Verhältnismäßigkeit und den Datenschutz rund um die polizeiliche Videoüberwachung des öffentlichen Raums in Köln. Sie hält die Beobachtung durch die Polizei für grundsätzlich rechtswidrig und fordert eine Demontage aller Videobeobachtungsanlagen. In einem schriftlichen Pressestatement heißt es weiter: „Fast vier Jahre lang, seit Erstinstallation im Dezember 2016, waren die polizeilichen Kameras rechtswidrig ohne Abdeckung oder Verhüllung auf hunderte Versammlungen (Demonstrationen, Kundgebungen, Protestaktionen) auf Kölner Plätzen und Straßen gerichtet. Wie viele Versammlungen tatsächlich über die Videoüberwachungsanlagen polizeilich beobachtet wurden, ist weiterhin unklar und auch nicht mehr aufzuklären!“

Autor: Andi Goral
Foto: Über dem offenen Pissoir am Kölner Ebertplatz befindet sich seit Monaten eine Videobeobachtungsanlage der Kölner Polizei.