Köln | Ein Kölner Polizist äußert sich rassistisch gegen einen Mann mit Migrationshintergrund. Das Video des Vorfalls ist auf „Instagram“ und in Medienberichten veröffentlicht. Der Beamte soll dem Mann damit gedroht haben ihm auf dem Boden liegend den Fuß auf den Kopf stellen zu wollen. Dies erinnert an George Floyd. Die Kölner Polizei leitete ein Disziplinarverfahren gegen den Beamten ein und zeigte den an, der die Szene filmte und veröffentlichte.

Kölner Polizist mit rassistischen Äußerungen

Der Vorfall ereignete sich, weil ein bekannter DJ in Köln in eine Verkehrskontrolle geriet. Schon da machte der Beamte solche Äußerungen. Der Kölner Polizeibeamte nahm den Fahrzeugschein des Kontrollierten mit, ohne Grund. Am darauf folgenden Tag holte der Mann seinen Fahrzeugschein an der Wache ab und traf auf den gleichen Beamten. Diesen konfrontierte er mit den Vorwürfen, aber dieses Mal lief die Kamera mit. Von dem Beamten sind allerdings nur die Beine zu sehen. Der Polizeibeamte wiederholte seine rassistischen Äußerungen. Anschließend wurde das Video auf einem Instagram-Kanal veröffentlicht.

In dem Video äußert sich der Beamte mehrfach rassistisch und fremdenfeindlich. Auch gegen politische Extreme zeigt sich der Mann äußerst aggressiv in seiner Grundhaltung und wünscht Menschen aus Gruppierungen des Salafismus, Linksextremismus und Rechtsextremismus, dass diese vom Blitz getroffen würden. Dabei deutet auch die Links-Rechts-Gleichsetzung des Beamten und dass er diesen Menschen den Tod wünscht auf eine in der Tendenz mögliche rechte Gesinnung des Beamten hin und eine mögliche mangelnde Sensibilität in der Einschätzung politischer Extreme, die auf ein strukturelles und organisatorisches Problem innerhalb des Polizeiapparates in Köln hindeuten. Träumen Linksextreme von der Einführung des Kommunismus und des Marxismus-Leninismus und damit letztendlich von einer veränderten Gesellschaftsform, träumen Rechtsextreme von der Todesstrafe und einem starken Führer. Damit wendet sich der Rechtsextremismus gegen die Demokratie und seine politische Rechtsordnung. Linksradikale begründen ihre Ideologie mit Antikapitalismus und Rechte mit Rassismus und Nationalismus.

Die stellvertretende Polizeipräsidentin von Köln Miriam Brauns sagt: „Für derartige Worte eines Polizeibeamten habe ich wirklich kein Verständnis.“ Gegen den Beamten leitete die Kölner Polizei ein Disziplinarverfahren ein und suspendierte ihn vom Dienst. Zudem schaltete die Kölner Polizei die Staatsanwaltschaft Köln ein, die nun prüfen soll, ob die Äußerungen des Beamten strafbar seien. Aktuell führt die Kölner Polizeibehörde das Verfahren selbst, will aber dieses abgeben, sofern die Staatsanwaltschaft Köln zur Erkenntnis gelangt, dass ein strafbares Verhalten vorliegt.

Vertraulichkeit des Wortes verletzt oder überwiegt das öffentliche Interesse?

Die Polizei erstattete gleichzeitig Anzeige gegen denjenigen, der das Video aufnahm und veröffentlichte mit dem Anfangsverdacht die Vertraulichkeit des Wortes missachtet zu haben. Nach dem Strafgesetzbuch § 201 „Verletzung der Vertraulichkleit dese Wortes“ wird derjenige bestraft, der unbefugt das nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen auf einen Tonträger aufnimmt oder eine so hergestellte Aufnahme gebraucht oder einem Dritten zugänglich macht. Es drohen bis zu drei Jahren Freiheitsstrafe oder eine Geldstrafe. Auch bestraft werden die, die dies abgehörte nichtöffentlich gesprochene Wort eines anderen im Wortlaut oder seinem wesentlichen Inhalt nach öffentlich mitteilt. Wichtig für die Beurteilung ist allerdings auch, dass das Strafgesetzbuch klarstellt, dass solche Taten nicht rechtswidrig sind, wenn „die öffentliche Mitteilung zur Wahrnehmung überragender öffentlicher Interessen gemacht wird.“ Die Beamten stellten nach Angaben der Kölner Polizei das Smartphone, also das Aufnahmegerät nach § 201 StGB sicher.

Autor: red
Foto: Das Symbolbild zeigt eine Verkehrskontrolle der Kölner Polizei