Das Pressefoto zeigt ein Symbolbild des Zoll. | Foto: Hauptzollamt Köln

Köln | Heute haben rund 130 Zöllner:innen der Finanzkontrolle Schwarzarbeit (FKS) des Hauptzollamts Köln 605 Beschäftigte von 331 Arbeitgebern kontrolliert. Die Kontrollen fanden überwiegend im Einzelhandel, Gastronomie, Taxigewerbe und Transportgewerbe statt und waren Teil einer bundesweiten Mindestlohnprüfung.

In Köln wurden 365 Beschäftigte von 233 Arbeitgebern überprüft.

„Wichtig ist, dass wir die Angaben, die heute gemacht wurden, im Nachhinein beim Arbeitgeber überprüfen, indem wir Einblick in die Geschäftsunterlagen und die Lohnbuchhaltung bekommen. Erst dann wird feststehen, ob Mindestlohnverstöße vorliegen oder nicht“, erklärte Jörg Simon, Leiter des Hauptzollamts Köln, in einem schriftlichen Statement.

So sieht die bisherige Bilanz der Maßnahme aus

Das Hauptzollamt Köln meldete folgende Bilanz für Köln, den Rhein-Sieg-Kreis, Bonn, Leverkusen und den Rheinisch-Bergischer-Kreis.

  • In fünf Betrieben gab es erste Hinweise, dass den Beschäftigten nicht der Mindestlohn gezahlt wird.
  • In elf Fällen wurden Ermittlungen wegen fehlender Meldung zur Sozialversicherung aufgenommen.
  • Sieben Personen wurden ohne die erforderliche Arbeitserlaubnis beschäftigt.
  • Für den Missbrauch von Sozialleistungen (Leistungsbetrug) gab es in fünf Fällen Anhaltspunkte.
  • Drei Arbeitgeber führten nicht die gesetzlich vorgeschriebenen Stundenaufzeichnungen.
  • In fünf Fällen gab es Verstöße gegen die Mitführungs- und Vorlagepflicht von Ausweispapieren.

rs, agr